Die Testbuhnen am Steinwarder und Graswarder vor Heiligenhafen — wirkungslos!

Aus aktuellem Anlass und infolge der seit Januar 2022 mehreren deutlichen erosiven Belastungen des touristischen Wertes der Strände vor Heiligenhafen stelle ich nachstehenden Hyperlink hier erneut ganz nach vorn:

Ingenieursmäßiger Nachweis:
Durchlässige Holzpfahlbuhnen sind wirkungslos! [PDF-Download]

Bitte, bevor Sie sich eine Meinung bilden:
Lesen Sie den Text, drucken Sie sich das PDF aus, gehen Sie damit an den Steinwarder oder den Graswarder vor Heiligenhafen, schauen Sie auf eine der Pfahlreihen entweder vom Test-Buhnenfeld „West“, oder auch vom Test-Buhnenfeld „Ost“.
Vergleichen Sie den Text mit dem, was Sie selbst sehen und erkennen können.
Es geht nicht um meine Meinung, sondern um eine faktenbasierte Analyse der behaupteten, jedoch nicht gegebenen „Wirkungsweise durchlässiger Holzpfahlbuhnen“.

Und achten Sie im Weiteren bitte darauf, was die unbeschränkte Ignoranz der Stadtvertretung der Stadt Heiligenhafen absehbar im März 2022 erneut beschließt, wenn es nicht gar bei einer fundamentlosen, angekündigten Eilentscheidung des Herrn Bürgermeisters Brandt bleibt. Versagt wie in zu vielen vorherigen Jahren und Jahrzehnten nun erneut auch dieses Spitzenorgan gemäß Gemeindeordnung, den Weg hin zu einer fachlich kompetenten Lösungsfindung frei von finanziellen Eigeninteressen zu organisieren? Durch den vorschnellen Griff in die Gemeindekasse, mit Kosten zu Lasten von uns allen?

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Bürgermeisterkandidat Wohnrade – keine Empfehlung!

Im Zuge des laufenden Wahlgeschehens zur Findung eines neuen Bürgermeisters der Stadt Heiligenhafen haben mein bislang und wohl auch weiterhin sehr geschätzter Mitbewerber Herr Brandt,

  • der in seiner ruhigen Art im wesentlichen seine bestehende Tätigkeit als Amtsleiter der Bau- und Ordnungsverwaltung innerhalb der städtischen Verwaltung beschreibt,
  • dieses mit internem Wissen um laufende Amtsvorgänge, bestehende Mittelzuweisungen und dergleichen unterlegt, und
  • wenig zu der ganz anderen Bedeutung der organschaftlichen Stellung des Bürgermeisters sagt,
  • und vor allem zu dem wichtigen Thema, wie er den losgelösten Eigenbetrieb HVB wieder in die Vorgaben der Gemeindeordnung zurück holen will, sich gar nicht äußert

und der weitere Kandidat Herr Wohnrade,

  • der ebenso Teil der bestehenden Verwaltungsstruktur ist und
  • über seinem aus unser aller Wahrnehmungsmöglichkeit abgespalteten internen Wissen mit Projektvorstellungen auftrumpft,
  • die er aus dem ggfls. nur anderen Sessel von seiner Meinung getragen weiter verfolgen will (das gilt für beide verwaltungsinternen Bewerber – es käme kein neues Wissen hinzu)
  • — es sei denn, die Stadtvertretung würde ihm abweichende Vorgaben machen, was ja schon jetzt lange nicht mehr der Fall ist… —

sich mit zahlreichen eigenen Projekten in die Öffentlichkeit gestellt.
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Installation von zehn Informationsterminals im Stadtgebiet für 150.000 € durch die HVB

Sitzung des Hauptausschusses 02.03.2020 — der GF der HVB war verhindert…

Heute um 17 Uhr war eine Sitzung des koordinierenden Hauptausschusses der Stadt Heiligenhafen. Im offenen Ratsinformationssystem innerhalb der Webseiten unter www.heiligenhafen.de war dazu die Tagesordnung hinterlegt, zusammen mit einer Sitzungsvorlage zum TOP 9.2 „Nachtrag zum Wirtschaftsplan der HVB für das Geschäftsjahr 2020“.
Das Dokument zur Sitzungsvorlage war/ist das „Dokument: 2_top8.2.pdf (883 kbytes | 12.02.2020)“. Diese Datei dürfte im Rahmen des täglichen Server-Updates in das Protokoll-Archiv verschoben werden. Unter www.heiligenhafen.de/stadtverwaltung-politik/politik/ratsinformationssystem/ können Sie diese dann suchen und nachlesen.

Worum es geht: Ganzen Text lesen →

Heiligenhafener Post – Artikel über Kandidat Boldt zur BgM-Wahl am 08.03.2020

Am 03.02.2020 veröffentlichte unsere Lokalzeitung Heiligenhafener Post in einer Serie über die drei Kandidaten zur Wahl des nächsten Bürgermeisters der Stadt Heiligenhafen am Sonntag, den 08.März 2020, einen Artikel über mich, den Bewerber Niclas Boldt, und druckte dazu die Antworten auf zuvor übermittelte 10 Fragen, die jeweils mit maximal 60 Worten gegeben werden durften, ab.
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Wem gehört eigentlich der Kommunalhafen …

Die Frage, wie es um das Eigentum am Kommunalhafen tatsächlich bestellt ist, ist in vielerlei Hinsicht von besonderer Bedeutung. Weit verbreitet und tief im Bewußtsein der Bevölkerung verankert herrscht die Meinung, dass „der Hafen“ uns allen, also „der Stadt“ gehört.
Nun, das mag ein zweidrittel Jahrtausend so gewesen sein, und geht auf älteste erhaltene Urkunden und Verbriefungen von Rechten zurück. Insbesondere auf das sogenannte „Hafenprivileg“ vom 26.12.1350! Sie finden dazu als Quelle die Beschlussvorlage zur Sitzung der Stadtvertretung vom 26.09.2019 zu TOP 12. Der Hyperlink führt direkt zum Download des PDF aus dem Ratsinformationssystem „offen“ der Stadt Heiligenhafen. Sie finden darin auch Informationen zum Namen der Stadt in der geschichtlichen Einordnung.
Im Zuge der vielen Veränderungen in der Nutzung der einst gefühlt uns allen gemeinsam gehörenden Flächen und Grundstücke habe ich in den verschiedenen Bürgerfragestunden immer wieder auch nach dem Umgang mit den Liegenschaften der Stadt Heiligenhafen gefragt.
Als Einzelbeispiel dient das Bauvorhaben der Systemgastronomie [Gosch] auf dem Premiumgrundstück hinsichtlich der Lauflage, das es hier überhaupt gab: Aus dem Vermögenshaushalt der Stadt an die HVB „übertragen“, hat der Eigenbetrieb der Stadt das verkauft, und den erzielten Erlös dann als Leistung in die eigene Bilanz gestellt statt das Geld an die Stadt zurück zu geben, von der das Grundstück zuvor ja kam.
[Anmerkung: Wegen solcher Intransparenzen hat das zuständige Innenministerium des Landes verfügt, dass ab diesem Haushaltsjahr 2020 auf eine konsolidierte Gesamtbilanz hingearbeitet werden muss, die voraussichtlich nach Durchlaufen der mehreren Prüfungsinstanzen ab Frühjahr 2022 uns allen sichtbar werden lässt, wie es tatsächlich um die Finanzen unserer Stadt bestellt ist. Dann kommen alle Schattenhaushalte und verdeckten Risiken zum Vorschein. Im Bemühen um diese Zahlen hatte der PSH „Politischer Stammtisch Heiligenhafen“, wo es wohl entsprechende Expertise gab, aus den nur unvollständig, und doch aus offiziellen Unterlagen ablesbaren Haushaltsdaten eine Prognose errechnet, die alles andere als erfreulich ist. Ich werde mich noch darum bemühen, eine Freigabe zur Veröffentlichung eines umlaufenden offenen Papiers in meinen Webseiten zu bekommen.]

In der Sitzung der Stadtvertretung im Herbst 2019 fasste ich meine Nachfrage nach Verbleib der städtischen Grundstücke umfänglicher. Diese Stadtvertretung konnte oder wollte meine Frage nicht sogleich beantworten –was verständlich ist–, weshalb die Kämmerin mir im Nachgang eine Antwort zukommen lassen sollte. So der Beschluss der SV.
Nach einigen Wochen bekam ich dann allerdings nicht die erwartete Antwort von der buchführenden kompetenten Amts-Stelle, sondern von der Politik in Form eines Schreibens des derzeit stellvertretend amtierenden Bürgermeisters und Ersten Stadtrates Herrn Volkert Loose. Tenor der Antwort: Die Übertragung der mehreren bedeutenden Grundstücke sei bereits in 2001 im Zuge der Neustrukturierung des Tourismus-Service erfolgt. Genauer ließe sich das nicht mehr nachvollziehen, da das schon so lange her sei.

Tja, diese Antwort kann aber nicht stimmen, denn mindestens der Grundbuchauszug von Heiligenhafen Blatt 5946 über den Kommunalhafen und weit mehr besagt, dass die Übertragung des Hafens erst geraume Zeit später erfolgte, und zwar in 2009. Seitdem agieren die HVB –noch befeuert durch den Aufsichtsrat, der meint, ein freies Unternehmen zu führen– zusehends ungenierter als freier Eigentümer, der dort außerhalb verwaltungsrechtlicher Standards nach früherer Art eines Hafenvogtes macht was er will, weitgehend außerhalb der Sichtbarkeit der Bürger, da Veränderungen nicht mehr über die Beschlüsse und Protokolle der Stadtvertretung abgebildet werden. Wenn überhaupt, gibt es zu den Sitzungen der SV in dürrsten Worten und ohne jegliche Protokollierung nichtssagende „Auskünfte“ von Seiten der im Publikum sitzenden Geschäftsführer der HVB.

Und dieses nicht den Grundlinien der Gemeindeordnung entsprechende Umgehen des dennoch klar der Hoheit der Stadt Heiligenhafen unterstehenden Eigenbetriebes HVB mit den anvertrauten, höchst wertvollen Liegenschaften außerhalb einer wirksamen Kontrolle durch die gewählten –nicht die in den Aufsichtsrat entsandten (auch wenn es sich dabei formal um die gleichen Personen handelt, die jedoch nicht konsistent handeln)– Stadtvertreter bekommt nun anlässlich der anstehenden Wahl eines neuen Bürgermeisters der Stadt Heiligenhafen am 08.03.2020 erneut brisante Bedeutung.

Dazu mehr…

Buhnismus – Meinung und Eifer geht vor Wissen und Erkenntnis

Aus gegebenem Anlass ist es Zeit, erneut „wider den Buhnismus“ die Stimme zu erheben.

Kaum, dass vor einer Woche gleich zu Jahresbeginn eine einzige Hochwasserwelle den Stränden vor Heiligenhafen die letzte Substanz genommen hat, und gerade jetzt da ich diese Zeilen schreibe erneut eine sturminduzierte Hochwasserwelle „offene Flanken“ in den massiv angegriffenen Dünen aufbricht und weitere Schäden mit sich bringt, läuft auch in den unsozialen Netzwerkseiten eine neue Welle von irreführender Desinformation und unverständiger Kommentierung, um das längst und offensichtlich fehlgegangene „Konzept“ der „Test-Buhnenfelder“ trotz aller berechtigten Kritik weiter voran zu treiben.
Die Pläne dazu, getragen vom fortgesetzten Versagen der städtischen Politik, die ein unvoreingenommenes offenes Diskussionsklima nicht herstellt, liegen längst schon in den Schubladen des Eigentümers der Strände, und das ist nicht mehr direkt die Stadt Heiligenhafen selbst!
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Die liebe Heiligenhafener Post und mein Leserbrief von heute

In der heutigen Ausgabe vom 16.02.2018 der Heiligenhafener Post, Jahrgang 124 Nr. 20,  ist ein Leserbrief von mir abgedruckt. Sehr präsent mittig auf Seite 3 im „Heimatteil“.
Dafür will ich mich an dieser Stelle zunächst einmal bei unserer örtlichen Zeitung –dieses Selbstverständnis haben gewiss noch immer viele der angestammten Leser– bedanken.
Die Redaktion hat aus meinem eingereichten Text die Überschrift „Ich vermisse klare Worte“ herausgezogen. Durch Kürzungen dürfte dem Leser jedoch fern bleiben, was ich eigentlich genau mit meinem Leserbrief zum Ausdruck bringen wollte.
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Der fragwuerdige Verein zum Museumshafen

Bekanntlich hat die Stadtvertretung quasi „im Vorbeigehen“ auf eine überaus fragwürdige Beschlussvorlage hin die Schaffung eines „Museumshafens“ beschlossen, der faktisch schon längst durch die HVB installiert worden war. Diese Umkehrung der von der Gemeindeordnung vorgegebenen Abläufe ist in sich schon ein unglaublicher Vorgang. Insgesamt sollen dem obskuren „Museumshafen-Verein“ 800.000 EUR an die Hand gegeben werden, ohne dass es ein seemännisch oder sonstwie tragfähig umschriebenes Konzept tatsächlich gibt. Der Haushalt der Stadt Heiligenhafen wird mit einer Bürgschaft von 400.000 EUR daran beteiligt. Also rein am Risiko, nicht aber an den sonst mit diesem fragwürdigen Vorhaben verbundenen Abläufen wie etwa einer Vereinbarung zwischen der HVB und dem „Verein“ Museumshafen am Warder e.V.
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Putsch in der Bananenrepublik Heiligenhafen

In diesem Beitrag lesen Sie, warum es ein Unding ist, wenn der Aufsichtsrat der HVB über das Bürgermeisteramt hinweg eine Verlängerung der Geheim-Verträge der HVB-Geschäftsführer um erneut fünf Jahre herbeiführt und dabei glaubt, die nötige Unterschrift des höchsten Organs der Stadtverwaltung sei zugleich „nicht zwingend notwendig“:
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direkte Demokratie: Der gewählte Bürgermeister leitet die gesamte Verwaltung

Nachstehend mein in HTML abgebildeter Schriftsatz zu einem Dringlichkeitsverfahren der HVB vornehmlich gegen einen gemeinnützigen Verein. Darin ist im unteren Teil die Einordnung der Geschäftsführung der HVB in die vom Bürgermeister zu verantwortende Verwaltungsstruktur herausgearbeitet.

In Bezug auf den heute in der Heiligenhafener Post erschienenen Titel „Letztes Mittel Kommunalaufsicht“ [Gehen Sie schnell noch zum Zeitungsstand und kaufen ein Exemplar, solange die Auflage noch nicht vergriffen ist!] ist den politischen Gremien der Stadt Heiligenhafen wohl nicht ganz klar, dass auch die Geschäftsführer des städtischen Eigenbetriebes HVB eindeutig der Verwaltungs-Gesamtverantwortung des Bürgermeisters unterstellt sind. Es soll die Kommunalaufsicht angerufen werden, die letztlich kaum eine andere Auskunft geben kann, als ich in nachstehendem Schriftsatz Anfang Juli 2017 herausgearbeitet hatte. Insbesondere ist als Grundlagen-Kommentar die Durchführungsverordnung zur Gemeindeordnung des Landes Schleswig Holstein von 2012 aussagekräftig.

Klicken Sie >>>hier<<<, um direkt an den Beginn der aktuell relevanten Stellen des ansonsten nachstehend wiedergegebenden Schriftsatzes zu gelangen.

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Grenze des politisch Zulässigen überschritten

Aus dem Lehrstück nach dem Muster „quick and dirty“ in Zusammenhang mit der Projektvorstellung eines Vorhabens der Ketten-Systemgastronomie an einem schlichtweg konkurrenzlos bevorzugten Standort aus dem vorgeblichen Eigentum der HVB habe ich in einem wohl nicht so offensichtlich zu findenden Kommentar davon gesprochen, dass nach meinem Demokratie-Verständnis nun die Grenze des politisch Zulässigen überschritten worden ist.
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Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 30.11.2017 im Rathaus

>>>Wichtiger Hinweis: Das nachstehende Thema „GOSCH“ soll von der Tagesordnung der kommenden Sitzung der Stadtvertretung am 07.12.2017 gestrichen werden, so eine Vorab-Abstimmung einer Parlamentsmehrheit der Stadtverordneten. Mehr…<<<

Donnerstag, den 30.11.2017 begann um 19:00 eine denkwürdige Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses unter der Leitung der Stadtverordneten Frau Rübenkamp (SPD), zugleich stellvertretende Vorsitzende im Aufsichtsrat des städtischen Eigenbetriebes HVB.
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Durchlässige Holzpfahlbuhnen sind wirkungslos – eine Kritik

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit einem sehr detaillierten Blick auf das hydromechanische Geschehen in und dicht bei einer „durchlässigen Holzpfahlbuhne“. Sozusagen „durch die Lupe“. Die Ergebnisse dieser Detailbetrachtung sind zum Ende dieses Beitrages in einem Fazit zusammengefasst.

Ich zeige auf, warum dieses mittlerweile in vielen dutzenden Bauausführungen vornehmlich an den Stränden Mecklenburgs und weiter nach Osten und nun auch in der Lübecker Bucht umgesetzte Konzept keineswegs dem Anspruch genügt, abschließend den Stand wissenschaftlicher Erkenntnis zu repräsentieren. So wird dieses von Herrn Olaf Eggers, selbstberufener Berater des für die Baumaßnahme verantwortlichen Eigenbetriebes „HVB GmbH&Co.KG“ der Stadt Heiligenhafen, verbissen propagiert, weshalb eine kritische und umfängliche Untersuchung eines solchen Standpunktes notwendig ist.
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Es war nicht das Sturmtief „Herwart“

Der Artikel „Herwart bringt Böen der Stärke 12″ der Redaktion vom „Fehmarnsches Tageblatt“, online zu lesen unter www.fehmarn24.de, mit Datum 30.10.2017, beschreibt zutreffend den Durchzug von Sturmtief „Herwart“: Am Sonntag, den 29.10.2017, zog das heftige Sturmfeld in den frühen Morgenstunden von Westen (nicht allein) über Fehmarn wie auch Heiligenhafen hinweg. Zu Mittag war es bereits deutlich abgeflaut. Gegen 18:00 lagen die Windgeschwindigkeiten dann nur noch bei etwa 7 Bft und meist darunter.
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Jetzt nachts am Strand 27102017

Jetzt nachts am Strand

In meinem Beitrag „Die übersehene Mole bei Turm 5 – ein Wehr“ und den beiden dazu nachgeschalteten Kommentaren geht es ja um die tatsächliche bzw. aktuelle Lage am Strand, um das was wir sehen, was tatsächlich hydromechanisch dahinter steckt, die anstehende Wind-Saison und die Entscheidungs-Not der Stadtvertretung.

Dieses letzte Wochenende im Oktober bietet sehr verdichtet nun ein Wettergeschehen an, das jedem aufmerksamen Beobachter die Gelegenheit gibt, die schnellen und leider nachteiligen Veränderungen an unseren Stränden zu verfolgen.

Im letztem Abendlicht habe ich noch versucht, ein paar Photos aufzunehmen. Nicht, dass es in einiger Zeit wieder heißt, es wäre jetzt eine Sturmflut gewesen.
„Wir glauben, was wir glauben wollen!“ Nein, so nicht…

(Bild aufgenommen am 27.10.2017 um 18:19 Uhr bei Pegel 553 cm)

Also heute in der Nacht von Freitag, den 27. Oktober, auf Samstag, den 28. 10. 2017, haben wir eine kaum ungewöhnliche Wetterlage mit steifer Brise aus WNW (West zu NordWest) bei Aufnahme der hier gezeigten Bilder von etwa 290° Grad auf der 360° Windrose:
Die zweite  Aufnahme mit dem Holzpfahlkopf zeigt den seit der Sandaufspülung Ende Oktober 2016 bzw. nach der Rückhol-Baggerung im Januar 2017 bis gestern noch vollständig mit Sand überdeckten, höherstehenden ersten Rammpfahl der von Westen gezählt 6. Pfahlreihe des westlichen Test-Buhnenfeldes:

...sie sind wieder da! Ein Wunder des Buhnismus ;-))

Testfeld „West“ sechste Phahlreihe von Westen: Kopf des landseitig ersten und höherstehenden Markierungspfahls der durchlässigen Testbuhnen am 27.10.2017 gegen 19:46 bei Pegel 570 cm

Nun liegt der erste dieser Bezugspfähle, die für den „großartigen Erfolg“ der Pfahlbuhnen herangezogen wurden, wieder frei und ragt ein gutes Stück aus dem verbliebenen Sand heraus. Das wird sich bis morgen früh auch nicht mehr zum Besseren wenden.

Die Aufnahme entstand kurz vor 20 Uhr zum Zeitpunkt des Pegel-Maximums für heute Abend von 570 cm. Da „Normal-Null“ in Heiligenhafen bei 504 cm liegt, hatten wir demnach 66 cm höheres Wasser. Das ist mitnichten eine Sturmflut, zumal die Windstärke bei 6 Bft. bis nicht einmal an 7 Bft. heran ( Bft. = Beaufort-Windskala, eine die Seebedingungen beschreibende, gut nachfühlbare und bei Seeleuten gebräuchliche Einteilung ) noch immer moderat war.

Und dennoch: Wenn es wieder hell wird, jetzt Samstag, dann werden wir erneut sehen, wie besonders an Turm 5 der Sand um das kleine Huk herum, die „Ecke“ dort, fortgespült worden ist. Der wasserbauliche Hintergrund ist von mir ja in dem längeren, durchaus fachspezifischen Beitrag in den Grobstrukturen beschrieben worden. Das Ausmaß jetzt in dieser Nacht von Freitag auf Sonnabend hält sich allerdings noch sehr in Grenzen.

Wasserstandsanzeiger im ehemaligen Hafen der Stadt Heiligenhafen

Pegel / Wasserstands- anzeiger im ehemaligen Kommunalhafen der Stadt Heiligenhafen, nun Eigentum der HVB. Zeigt 63 cm über NN um 20:10 Uhr am 27.10.2017

Auch wird sich die links, also westlich vom Strandaufgang zeigende Kante am Spülsaum bei Hochwasserstand um 20 Uhr nicht so krass abzeichnen, wie es im Artikel der Lübecker Nachrichten vom 29. Dezember 2016 abgebildet war.
Der Grund ist ganz einfach, dass nun ja ohnehin nur ein kläglicher Rest der eigentlich doppelt eingebrachten Sandmassen (einmal die Aufspülung im Spätherbst 2016, dann die umfangreiche Aufbaggerung im Januar 2017) dort überhaupt noch vorhanden ist.

Nun, wer immer dieses hier liest bevor Samstag, der 28. Oktober 2017, verstrichen ist, der möge sich doch bitte zu den sehr späten Abendstunden oder besser noch am frühen Sonntagmorgen gegen 02:00 Uhr an die Küste begeben. Dann weht dort ein Wind, der sich Sturm nennen darf. In der Folge wird der Wind das Wasser so in Bewegung setzen, dass wir bei Hochwasserstand dann am Sonntagabend  –wenn der Wind längst schon wieder ein gutes Stück abgeflaut ist– sehen werden, wie diese gigantisch schwere Wassermasse in ihrer nicht aufhaltbaren Bewegung über die Strände strömt und streckenweise auch schießt.
Dem sollen die zierlichen Pfahlreihen etwas entgegen stellen? Nein, da braucht es bessere Konzepte, die es durchaus auch gibt. Diese sind hier in Heiligenhafen leider seit Jahrzehnten schon nicht bedacht oder erkannt worden. Das muss sich ändern.

Weiter so, fünf Jahre das fragwürdige Monitoring abwarten, immer wieder Sand aufspülen, bei jedem Sturmhochwasser Angst um die Widerstandskraft der bereits in der Substanz sehr angegriffenen Düne zwischen den neuen Hotelbauten hin zum Graswarder haben, auf Fördergelder schielen –die so oder so unser aller Geld sind– ohne auf die damit verbundenen Auflagen zu achten, …, nein, das muss aufhören.
Einen ersten Schritt dazu hat das Stadtparlament in der Sitzung am vergangenen Donnerstag, den 26.10.2017, durch erneute Ablehnung der Beschlussvorlage in Sachen „Sandaufspülungen“ ja schon gemacht. Auch wenn einer der Geschäftsführer der HVB, Herr Manfred Wohnrade, noch kurz vor Sitzungsbeginn draußen auf dem Rathaus-Hof zugegen war, wohl um als Souffleur in eigener Sache sein Interesse an „Sand am Strand – koste es was es wolle“ bis zum Schluß zu stützen  ….  um dann nicht einmal selbst als Zuhörer im Sitzungssaal zugegen zu sein.
Tourismusförderung zu Lasten der Stadtkasse — auch das muss aufhören!