Wem gehört eigentlich der Kommunalhafen …

Die Frage, wie es um das Eigentum am Kommunalhafen tatsächlich bestellt ist, ist in vielerlei Hinsicht von besonderer Bedeutung. Weit verbreitet und tief im Bewußtsein der Bevölkerung verankert herrscht die Meinung, dass „der Hafen“ uns allen, also „der Stadt“ gehört.
Nun, das mag ein zweidrittel Jahrtausend so gewesen sein, und geht auf älteste erhaltene Urkunden und Verbriefungen von Rechten zurück. Insbesondere auf das sogenannte „Hafenprivileg“ vom 26.12.1350! Sie finden dazu als Quelle die Beschlussvorlage zur Sitzung der Stadtvertretung vom 26.09.2019 zu TOP 12. Der Hyperlink führt direkt zum Download des PDF aus dem Ratsinformationssystem „offen“ der Stadt Heiligenhafen. Sie finden darin auch Informationen zum Namen der Stadt in der geschichtlichen Einordnung.
Im Zuge der vielen Veränderungen in der Nutzung der einst gefühlt uns allen gemeinsam gehörenden Flächen und Grundstücke habe ich in den verschiedenen Bürgerfragestunden immer wieder auch nach dem Umgang mit den Liegenschaften der Stadt Heiligenhafen gefragt.
Als Einzelbeispiel dient das Bauvorhaben der Systemgastronomie [Gosch] auf dem Premiumgrundstück hinsichtlich der Lauflage, das es hier überhaupt gab: Aus dem Vermögenshaushalt der Stadt an die HVB „übertragen“, hat der Eigenbetrieb der Stadt das verkauft, und den erzielten Erlös dann als Leistung in die eigene Bilanz gestellt statt das Geld an die Stadt zurück zu geben, von der das Grundstück zuvor ja kam.
[Anmerkung: Wegen solcher Intransparenzen hat das zuständige Innenministerium des Landes verfügt, dass ab diesem Haushaltsjahr 2020 auf eine konsolidierte Gesamtbilanz hingearbeitet werden muss, die voraussichtlich nach Durchlaufen der mehreren Prüfungsinstanzen ab Frühjahr 2022 uns allen sichtbar werden lässt, wie es tatsächlich um die Finanzen unserer Stadt bestellt ist. Dann kommen alle Schattenhaushalte und verdeckten Risiken zum Vorschein. Im Bemühen um diese Zahlen hatte der PSH „Politischer Stammtisch Heiligenhafen“, wo es wohl entsprechende Expertise gab, aus den nur unvollständig, und doch aus offiziellen Unterlagen ablesbaren Haushaltsdaten eine Prognose errechnet, die alles andere als erfreulich ist. Ich werde mich noch darum bemühen, eine Freigabe zur Veröffentlichung eines umlaufenden offenen Papiers in meinen Webseiten zu bekommen.]

In der Sitzung der Stadtvertretung im Herbst 2019 fasste ich meine Nachfrage nach Verbleib der städtischen Grundstücke umfänglicher. Diese Stadtvertretung konnte oder wollte meine Frage nicht sogleich beantworten –was verständlich ist–, weshalb die Kämmerin mir im Nachgang eine Antwort zukommen lassen sollte. So der Beschluss der SV.
Nach einigen Wochen bekam ich dann allerdings nicht die erwartete Antwort von der buchführenden kompetenten Amts-Stelle, sondern von der Politik in Form eines Schreibens des derzeit stellvertretend amtierenden Bürgermeisters und Ersten Stadtrates Herrn Volkert Loose. Tenor der Antwort: Die Übertragung der mehreren bedeutenden Grundstücke sei bereits in 2001 im Zuge der Neustrukturierung des Tourismus-Service erfolgt. Genauer ließe sich das nicht mehr nachvollziehen, da das schon so lange her sei.

Tja, diese Antwort kann aber nicht stimmen, denn mindestens der Grundbuchauszug von Heiligenhafen Blatt 5946 über den Kommunalhafen und weit mehr besagt, dass die Übertragung des Hafens erst geraume Zeit später erfolgte, und zwar in 2009. Seitdem agieren die HVB –noch befeuert durch den Aufsichtsrat, der meint, ein freies Unternehmen zu führen– zusehends ungenierter als freier Eigentümer, der dort außerhalb verwaltungsrechtlicher Standards nach früherer Art eines Hafenvogtes macht was er will, weitgehend außerhalb der Sichtbarkeit der Bürger, da Veränderungen nicht mehr über die Beschlüsse und Protokolle der Stadtvertretung abgebildet werden. Wenn überhaupt, gibt es zu den Sitzungen der SV in dürrsten Worten und ohne jegliche Protokollierung nichtssagende „Auskünfte“ von Seiten der im Publikum sitzenden Geschäftsführer der HVB.

Und dieses nicht den Grundlinien der Gemeindeordnung entsprechende Umgehen des dennoch klar der Hoheit der Stadt Heiligenhafen unterstehenden Eigenbetriebes HVB mit den anvertrauten, höchst wertvollen Liegenschaften außerhalb einer wirksamen Kontrolle durch die gewählten –nicht die in den Aufsichtsrat entsandten (auch wenn es sich dabei formal um die gleichen Personen handelt, die jedoch nicht konsistent handeln)– Stadtvertreter bekommt nun anlässlich der anstehenden Wahl eines neuen Bürgermeisters der Stadt Heiligenhafen am 08.03.2020 erneut brisante Bedeutung.

Dazu mehr…

Bürgerfrage 13.06.2017 zum Museumshafen

Der Stadt Heiligenhafen
Di., 13.06.2017 um 19:00 Uhr, Sitzung des Wirtschaftsausschusses

Zu TOP 4:Bürgerfragestunde„:
um Protokollierung der Frage wird explizit gebeten; einer Veröffentlichung von Name und -soweit erforderlich- meiner Anschrift wird zugestimmt, eine Datenschutzfreigabe wird erteilt

__| Zum Thema Organisation und Verwaltung der Häfen der Stadt Heiligenhafen

Hintergrund:

Am 13. Juni 2016, also vor genau einem Jahr, stellte ich in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss die Frage, ob „der Bürgermeister, der Bürgervorsteher oder anwesende Stadtvertreter Kenntnis davon haben, dass hier Leute behaupten, sie hätten sich ein Stück des Kommunalhafens gesichert.“ Herr Erster Stadtrat Karschnick antwortete zunächst, ihm sei davon nichts bekannt, und gab die Frage an die weiteren Sitzungsteilnehmer.

Übereinstimmend wurde zurückgegeben, dass die Anwesenden davon nicht wüssten und auch in den Gremien dazu nichts bekannt sei. Unter vorsichtigster Andeutung eigenen Wissens um denkbar beteiligte, nicht unproblematische Personen, gab der Ausschussvorsitzende die Frage an den anwesenden Geschäftsführer der städtischen Eigengesellschaft HVB weiter, die für die Häfen verantwortlich zeichnet.

Herr Wohnrade antwortete, er „könne sich durchaus vorstellen, worauf Herr Boldt abzielen würde. Dennoch: Allein die HVB entscheiden in Hafenangelegenheiten, und niemand sonst. Es ist also gar nichts daran. Mehr gibt es nicht zu sagen.“

Am Montag, den 07.11.2016 von 10 bis 12 Uhr hatte ich in diesem Zusammenhang ein zweistündiges Gespräch mit dem amtierenden Bürgervorsteher in dessen Rathaus-Sprechstunde. Unter Mitgabe einiger aussagekräftiger Unterlagen wurde eine schärfer werdende Problematik erörtert. Eine substantielle Rückmeldung dazu gab es bis heute nicht. [Zusatz: Das gilt unverändert bis jetzt, Oktober 2017…]

Am 30.01.2017 stellte ich unter zu TOP 3 erneut zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss Fragen zum Thema „Hafen“, die im RISO explizit dokumentiert sind.

Zuletzt fragte ich zum Thema im gleichen Ausschuss am 22.05.2017. Ohne weitere eigene Erörterung der Sitzungsteilnehmer wurde meine Frage gleich an den anwesenden Geschäftsführer der HVB, Herrn Wohnrade, weitergegeben.

Ich bezog mich dort auf die gerade vorgetragenen Sachverhalte, ergänzt um folgendes:

[Eigenzitat:] „Nun lastet erheblicher Druck auf dem Trägerverein der großen weißen Ketsch dort im Hafen, die tatsächlich in gemeinnütziger Trägerschaft steht, demnach das Schiff den Hafen zu verlassen hätte auch wenn es an einer nachvollziehbaren oder begründeten Kündigung mangelt.“

Und: „Zwischenzeitlich gibt es dort einen Museumshafen eines zweifelhaften Vereines, zu dessen Gründungsmitgliedern ich gehörte und aus dem ich ohne echte Grundlage und unter Verletzung aller rechtlichen Normen ausgeschlossen wurde. Mittlerweile wurden mehrere Schiffe dorthin geholt, und weitere würden kommen. Wie kann es sein, wo ein Beschluss zu einem Museumshafen bzw. ein Konzept nicht zu erkennen ist und auch nicht ersichtlich ist, dass man die jetzigen Akteure dort gewähren lässt?“ [Ende Eigenzitat 22.05.2017]

Darauf die in knappen Sätzen formulierten Antworten Herrn Wohnrades auf Basis unmittelbar gefertigter Mitschrift:

  • Wir, die HVB, sind Hafenbetreiber.
  • Ich weise den Eignern Liegeplätze zu
  • Dem Museumsverein wurde nichts überlassen.
  • Das ist aus meiner Sicht falsch dargestellt.
  • Allein der Staberhuk wurde ein Platz zugewiesen. Dem ehemaligen Polizeiboot.
  • Das muss erst einmal genügen.
  • Mehr ist aus meiner Sicht nicht passiert.

Später führte Herr Wohnrade an anderer Stelle noch aus, dass im Zuge des Neubaus der Kleinfischerbrücke zwei Kutter von der Ostmole zurück in den Hafen geholt werden sollen.

Konkret ist am Sonntag, den 11. Juni 2017, im Hafen nun folgendes passiert:

Das große Sportboot „CARINA“ mit dem amtlichen Rufzeichen DDBU hat am Sonntag um 13:15 den seit 2007 zugewiesenen Liegeplatz unter Führung einer Schifferin aus Hannover für kaum mehr als 3 Stunden verlassen, um an dem Verein interessierten potentiellen Neumitgliedern das Schiff „unter Segeln“ zu zeigen.

Kaum dass die Yacht aus der Sicht war, begannen diverse Aktivitäten im Kommunalhafen: Unter gestikulierenden Anweisungen der Ersten Vorsitzenden des obskuren Vereines „Museumshafen am Warder e.V.“, wurden mehrere Schiffe verholt und auch aus anderen Hafenecken an dem nur kurz vakanten Liegeplatz der „CARINA“ vertäut.

Von mir auf dem Steg mit der Aufforderung, den Liegeplatz freizuhalten, darauf angesprochen, entgegnete die Frau B. unter Berufung auf den Hafenmeister und ausdrücklich auf „Herrn Wohnrade“, dass hier nun die Liegeplätze der Schiffe des „Museumshafen-Vereines sind“. (…und anderes mehr; hier ausgelassen)

Um 16:00 Uhr hatte sich der Vorstand des „SV Jade e.V.“ bereits an die Wasserschutzpolizei in Puttgarden gewandt. Deren Rückruf bei mir enthielt den Streitbeilegungsversuch, eine weitere Eskalation zu verhindern indem die betroffene, gerade zurückkehrende Yacht zunächst auf einen anderen Liegeplatz in den Häfen gelegt wird. Ein Eingreifen der Wasserschutz wäre schwierig, da ein Kommen einige Anfahrtszeit erfordert.

Erneut darauf angesprochen, der „CARINA“ das Anlegen zu ermöglichen, führte Frau B. Dinge an, die nur aus dem internen Verwaltungswissen der HVB stammen konnten. Ungerührt sagte sie weiter, das wäre „unser Museumshafen“, und die von ihr dorthin gelotsten Schiffe würden dort liegen bleiben. So blieb mein letzter Versuch zur Klärung erfolglos.

Meine Frage dazu:

Handeln im Hafen unautorisierte Personen oder gar ein hinsichtlich der Gemeinnützigkeit in Frage zustellender „Verein“ ohne Wissen und Kenntnis des Hafenbetreibers und machen, was sie wollen? Oder sind die über ein Jahr wiederholt den Stadtverordneten gegebenen Antworten des Geschäftsführers der städtischen Eigenbetriebes unwahr?



Nachsatz:
Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Herr Stadtverordneter Gerhard Poppendiecker, der zudem lange Jahre zuvor den Hafenausschuss leitete und der sagte, mit dem Hafen hätte man gottlob nichts mehr zu tun, las sich zu Sitzungsbeginn den vorstehenden Text durch und beschied, diese Frage nicht zuzulassen. Sie wäre ohnehin zu lang.
Es hätte allerdings kaum die jedem zustehenden drei Minuten gedauert, Hintergrund und Frage vorzutragen. Zu solchen Vorgängen werden andernorts ganze Untersuchungsgremien zwecks umfänglicher Überprüfung eingerichtet!
Hier zeigt sich mangelnde Kritikfähigkeit, der Unwille zu gebotener Transparenz, und letztlich undemokratisches Verhalten eines, so hier, Urgesteins der örtlichen SPD. Wissen die Stadtvorderen um die fragwürdige Auslagerung von Verwaltungsprozessen aus dem Rathaus an die HVB? Soll das gar nicht erst in des Bewußtsein der Öffentlichkeit gelangen? Wie fragwürdig ist denn beispielsweise die „Übertragung“ von Eigentum, sprich ganzen Häfen, Premium-Grundstücken, den Stränden und was weiß noch? Gibt es inzwischen in unHeiligenhafen einen mutierten Begriff von mittelbarem Eigentum? Eine juristisch interessante Frage…