Kommt die weitere Bebauung auf dem Steinwarder auf den Prüfstand?

Wer noch nicht den jüngsten „Aufreger“ in der Lokalpolitik der Stadt Heiligenhafen bemerkt und inhaltlich durchdrungen hat, möge bitte nicht auf haltlos verbreitete „alternative Fakten“, also in manipulierender Absicht umlaufende Halb- und Unwahrheiten, leichtfertig hereinfallen, sondern sich selbst mit der Problematik rund um die fortdauernde „touristische Inwertsetzung der Potentialfläche Steinwarder“ ernsthaft beschäftigen.
Wer auch immer glaubt, mit wenigen kurzen Sätzen wäre alles geklärt, sieht nicht die Vielschichtigkeit dessen, was nach Diskussion aller Aspekte erst einen Konsens ermöglicht.
Selbst meine10 Kritikpunkteim vorherigen Beitrag (Einwendungen gegen die beiden B-Pläne zu Parkpalette und Erlebnisbad) erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es gibt so viel mehr dazu zu sagen.

Politik bedeutet, im Zusammenleben zu Entscheidungen zu gelangen, so unterschiedlich unsere Einstellungen auch sein mögen. Konstruktive Mehrheiten sollen und müssen zum Tragen kommen, um auf Anforderungen und Veränderungen der Zeit in Erinnerung an die Vergangenheit und mit Blick auf eine nahe und ferne Zukunft zu reagieren. Die Kunst besteht darin, die (zunächst?) unterlegene Minderheitsmeinung dennoch zu hören, zu respektieren, nach Möglichkeit zur Optimierung einer Entscheidung mit einzubinden, und Kritik zumindest für denkbar nötiges Nachbessern zu einem späteren Zeitpunkt im Hintergrund zu speichern.
Diese Entscheidungsfindung ist der institutionalisierten Politik anvertraut.

Sehen wir hier in Heiligenhafen aber den angemessenen transparenten Umgang damit?
Nein!

Eine Polarisierung, „bist du für ein Schwimmbad, oder bist du dagegen!?“ greift definitiv zu kurz und verfehlt das Thema, welches nun großes Interesse findet und auch offensichtliche Empörung in einer bunt gemischten Einwohnerschaft zutage fördert.
Die Empörung artikuliert sich jetzt in einem Bürgerbegehren, das als gemeinsame Klammer zum Inhalt hat, keine weitere Bebauung auf den letzten Frei- und unberührten Naturflächen des der Stadt Heiligenhafen vorgelagerten, identitätsstiftenden Steinwarders mehr durchzuführen.
Informieren sie sich dazu bitte in den Sitzungsprotokollen zu den Ausschüssen und Entscheidungen der Stadtvertretung, leider sehr sperrig nur in bildhaltigen und nicht einer Textsuche zugänglichen PDF im Ratsinformationssystem „offen“ RiSo in den Webseiten, die von der Verwaltung der Stadt Heiligenhafen vorgehalten werden:
–> www.heiligenhafen.de –> stadtverwaltung-politik –> politik –> ratsinformationssystem –> Dokumentensuche Ganzen Text lesen →

Wem gehört eigentlich der Kommunalhafen …

Die Frage, wie es um das Eigentum am Kommunalhafen tatsächlich bestellt ist, ist in vielerlei Hinsicht von besonderer Bedeutung. Weit verbreitet und tief im Bewußtsein der Bevölkerung verankert herrscht die Meinung, dass „der Hafen“ uns allen, also „der Stadt“ gehört.
Nun, das mag ein zweidrittel Jahrtausend so gewesen sein, und geht auf älteste erhaltene Urkunden und Verbriefungen von Rechten zurück. Insbesondere auf das sogenannte „Hafenprivileg“ vom 26.12.1350! Sie finden dazu als Quelle die Beschlussvorlage zur Sitzung der Stadtvertretung vom 26.09.2019 zu TOP 12. Der Hyperlink führt direkt zum Download des PDF aus dem Ratsinformationssystem „offen“ der Stadt Heiligenhafen. Sie finden darin auch Informationen zum Namen der Stadt in der geschichtlichen Einordnung.
Im Zuge der vielen Veränderungen in der Nutzung der einst gefühlt uns allen gemeinsam gehörenden Flächen und Grundstücke habe ich in den verschiedenen Bürgerfragestunden immer wieder auch nach dem Umgang mit den Liegenschaften der Stadt Heiligenhafen gefragt.
Als Einzelbeispiel dient das Bauvorhaben der Systemgastronomie [Gosch] auf dem Premiumgrundstück hinsichtlich der Lauflage, das es hier überhaupt gab: Aus dem Vermögenshaushalt der Stadt an die HVB „übertragen“, hat der Eigenbetrieb der Stadt das verkauft, und den erzielten Erlös dann als Leistung in die eigene Bilanz gestellt statt das Geld an die Stadt zurück zu geben, von der das Grundstück zuvor ja kam.
[Anmerkung: Wegen solcher Intransparenzen hat das zuständige Innenministerium des Landes verfügt, dass ab diesem Haushaltsjahr 2020 auf eine konsolidierte Gesamtbilanz hingearbeitet werden muss, die voraussichtlich nach Durchlaufen der mehreren Prüfungsinstanzen ab Frühjahr 2022 uns allen sichtbar werden lässt, wie es tatsächlich um die Finanzen unserer Stadt bestellt ist. Dann kommen alle Schattenhaushalte und verdeckten Risiken zum Vorschein. Im Bemühen um diese Zahlen hatte der PSH „Politischer Stammtisch Heiligenhafen“, wo es wohl entsprechende Expertise gab, aus den nur unvollständig, und doch aus offiziellen Unterlagen ablesbaren Haushaltsdaten eine Prognose errechnet, die alles andere als erfreulich ist. Ich werde mich noch darum bemühen, eine Freigabe zur Veröffentlichung eines umlaufenden offenen Papiers in meinen Webseiten zu bekommen.]

In der Sitzung der Stadtvertretung im Herbst 2019 fasste ich meine Nachfrage nach Verbleib der städtischen Grundstücke umfänglicher. Diese Stadtvertretung konnte oder wollte meine Frage nicht sogleich beantworten –was verständlich ist–, weshalb die Kämmerin mir im Nachgang eine Antwort zukommen lassen sollte. So der Beschluss der SV.
Nach einigen Wochen bekam ich dann allerdings nicht die erwartete Antwort von der buchführenden kompetenten Amts-Stelle, sondern von der Politik in Form eines Schreibens des derzeit stellvertretend amtierenden Bürgermeisters und Ersten Stadtrates Herrn Volkert Loose. Tenor der Antwort: Die Übertragung der mehreren bedeutenden Grundstücke sei bereits in 2001 im Zuge der Neustrukturierung des Tourismus-Service erfolgt. Genauer ließe sich das nicht mehr nachvollziehen, da das schon so lange her sei.

Tja, diese Antwort kann aber nicht stimmen, denn mindestens der Grundbuchauszug von Heiligenhafen Blatt 5946 über den Kommunalhafen und weit mehr besagt, dass die Übertragung des Hafens erst geraume Zeit später erfolgte, und zwar in 2009. Seitdem agieren die HVB –noch befeuert durch den Aufsichtsrat, der meint, ein freies Unternehmen zu führen– zusehends ungenierter als freier Eigentümer, der dort außerhalb verwaltungsrechtlicher Standards nach früherer Art eines Hafenvogtes macht was er will, weitgehend außerhalb der Sichtbarkeit der Bürger, da Veränderungen nicht mehr über die Beschlüsse und Protokolle der Stadtvertretung abgebildet werden. Wenn überhaupt, gibt es zu den Sitzungen der SV in dürrsten Worten und ohne jegliche Protokollierung nichtssagende „Auskünfte“ von Seiten der im Publikum sitzenden Geschäftsführer der HVB.

Und dieses nicht den Grundlinien der Gemeindeordnung entsprechende Umgehen des dennoch klar der Hoheit der Stadt Heiligenhafen unterstehenden Eigenbetriebes HVB mit den anvertrauten, höchst wertvollen Liegenschaften außerhalb einer wirksamen Kontrolle durch die gewählten –nicht die in den Aufsichtsrat entsandten (auch wenn es sich dabei formal um die gleichen Personen handelt, die jedoch nicht konsistent handeln)– Stadtvertreter bekommt nun anlässlich der anstehenden Wahl eines neuen Bürgermeisters der Stadt Heiligenhafen am 08.03.2020 erneut brisante Bedeutung.

Dazu mehr…

Putsch in der Bananenrepublik Heiligenhafen

In diesem Beitrag lesen Sie, warum es ein Unding ist, wenn der Aufsichtsrat der HVB über das Bürgermeisteramt hinweg eine Verlängerung der Geheim-Verträge der HVB-Geschäftsführer um erneut fünf Jahre herbeiführt und dabei glaubt, die nötige Unterschrift des höchsten Organs der Stadtverwaltung sei zugleich „nicht zwingend notwendig“:
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