…und fröhlich geht es in die neue Runde die da heißt: „Geld in’s Wasser schmeißen“.
Kommt es so, oder nehmen die Damen und Herren Stadtvertreter ihre Verantwortung wahr und schieben einem untauglichen und höchstgradig fehlerbehaftetem „Konzept“ namens „Test-Buhnenfelder“ kein weiteres Geld mehr hinterher?
An dieser Stelle liegt mir daran, ein persönliches Wort an unsere von den Bürgern gewählten Stadtvertreter zu richten: Ich stelle grundsätzlich nicht in Abrede, dass Sie der Überzeugung sind in Ihrem Ehrenamt aus guten Absichten heraus Zeit und Nerven einsetzen. Und ja, letztere habe ich in etlichen der vergangenen Ausschuss- und Parlamentssitzungen im Rahmen der jeweiligen Bürgerfragestunde arg strapaziert.
Die gestellten Fragen bereite ich in dieser Webseite weiter auf und stelle darüber den größeren Gesamtzusammenhang dar.
Was ich herausarbeiten will und aufzeigen werde ist, dass Sie als Repräsentanten des (vermuteten) Willens der Sie wählenden Bevölkerung in eine Defensive geraten sind, die Ihnen vielleicht nicht klar bewusst ist, doch mindestens den Spaß am Ehrenamt nimmt. Ich habe den frustrierten Ausspruch des Ersten Stadtrates Herrn Karschnick schon vor Monaten in diese Richtung nicht überhört. Und nicht ohne Grund habe ich am Montag, den 25. September 2017, den Vorwurf der Lüge seitens des Bürgervorstehers Grönwald in meine Richtung im Zuge des aufgerissenen Wortgefechtes entschieden zurückgewiesen und mit den Worten: „Herr Bürgervorsteher, Sie nehmen Ihre Aufgabe nicht wahr. Treten Sie zurück!“ einen nötigen Schritt zur Gesundung der diese Gemeinde steuernden Struktur eingefordert.
Es liegt in der Verantwortung des Bürgervorstehers, welche Themen auf die Tagesordnung des „Stadtparlamentes“ kommen, und welche Qualität die Sitzungs- und Beschlussvorlagen haben. Und wenn da so ein unausgegorener Schrott –anders kann man das nicht bezeichnen– wie jüngst zum Thema „Museumshafen“ zur Abstimmung gestellt wird, dann sind an Zahl und Tiefe folgende Konflikte zwischen übergangener, ja in Teilen richtig abgehängter Amtsverwaltung, einer sachlich und fachlich überforderten Parallelstruktur namens HVB, deren Geschäftsführer zu rechtlich haltlosem Handeln in der Lage sind bis dahin dass Fragen aus den Reihen der Stadtvertreter wissentlich unwahr beantwortet werden und das Parlament sich damit dann auch selbstgenügsam abspeisen lässt, geradezu zwangsläufig. Nicht zu vergessen, dass die Bürger selbst irgendwann davon genug haben. So geht es mir, vielleicht auch anderen, und deshalb folgt dazu mehr…
Ein konkretes Beispiel für strukturelles Versagen der Entscheidungsprozesse steht schon morgen zur Entscheidung an: Jetzt Donnerstag, den 12. Oktober 2017, tagt nach einer durchaus mit reichlich Stoff verbundenen Sitzungsperiode kurzfristig einberufen erneut das Stadtparlament.
Sie, hoffentlich am Umgang mit Ihren Steuergeldern interessierte Leser dieser Webseite, können und sollten die laufenden Entscheidungen aufmerksam begleiten: Gehen Sie auf die Webseiten der Stadt Heiligenhafen, klicken Sie in der Navigation links auf „Stadtverwaltung & Politik“, in der neu erscheinenden Navigation links auf „Politik“ und darunter im Sub-Menü auf „Ratsinformationssystem bis 30.06.2021“. Sie landen dort: http://www.heiligenhafen.de/stadtverwaltung-politik/politik/ratsinformationssystem/
Ein >>Klick<< auf die Schaltfläche „[Suchen]“, und schon sehen Sie eine Auflistung der aktuell einst anstehenden Sitzungstermine. Konkret auch die Sitzung der Stadtvertretung, in der es um die Beseitigung der Hochwasserschäden aus der Starkwindnacht mit Stau-Hochwasser vom 04. auf den 05. Januar 2017 gehen soll. Oder geht es um eine neuerliche Sandaufspülung, um das Versagen des Buhnenprojektes aus dem vergangenen Jahr zu kaschieren?
[Die damaligen Sitzungsvorlagen finden Sie verlinkt rechts jeweils unter dem kleinen Info-Button.]
Wir kommen nicht darum herum, hier eine Differenzierung zu fordern: Um was genau geht es?
Ohne Frage sind Schäden an den sogenannten Fußpfahlreihen im Bereich des Uferdeckwerkes am Seepark zwischen der „Hensen“-Buhne bis zur Skulptur „Mann im Sturm“ und weiter entstanden. Wenn die nicht beseitigt werden, dürfte bei der nächsten gravierenden Belastung dort die Promenade unterspült werden und einbrechen, was die Standsicherheit des Deiches antastet und erhebliche Folgekosten nach sich zieht. Fraglos ist ebenfalls die Substanz des Strandwalls östlich der Neuen Seebrücke bis nahe an das früher der Sportjugend des Landes Berlin gehörende Grundstück arg geschwächt worden:
Im Falle einer echten Sturmflut, dann also mit Wind permanent von 8 Windstärken und auch deutlich mehr aus Nordwesten oder Nordost, nicht wie im Januar 2017 aus Nord senkrecht zur hiesigen Küste mit aus dem Langelandsbelt von Norden anströmenden und sich aufstauenden Wassermassen, im Resultat dann mit deutlicher Strömung über die Strände hinweg, besteht ernsthaft die Gefahr eines Durchbruches der Ostsee direkt bis in die Fahrrinne, also der Zufahrt zu den Häfen der HVB, die zuvor bald ein Zweidrittel-Jahrtausend im unmittelbaren Eigentum der Stadt Heiligenhafen standen.
Das sind tatsächlich ernste Schäden, die behoben werden müssen!
Aber: Was soll die erneute Aufspülung von Seesand bewirken, wo doch schon Anfang des Jahres 2016 mit LKW 16.000 Kubikmeter Sand, und im Oktober 2016 weitere 44.000 Kubikmeter „Dänemark“- Seesand an die Badestrände verfrachtet wurden, die tatsächlich schon vor dem Starkwindereignis mit Stauhochwasser in der Nacht vom 4. auf den 5. Januar 2017 in wesentlichen Teilen wieder ins Meer gezogen und nur durch wettertechnisch glückliche Umstände noch nicht vollends durch die Strömung bis an die Warderspitze abtransportiert waren? Die Testbuhnenfelder haben daran keinerlei positiven Einfluss gehabt. Höchstens die geschlossen gerammten, landseitigen Anfangsbereiche der Pfahlreihen zeigten durch Stillwasser-Staubereiche nach Stromluv eine stabilisierende Wirkung. Das ist nicht Meinung, sondern lässt sich klar sowohl hydromechanisch wie auch in der Analyse der Ist-Zustände vor Ort nachweisen. Es braucht bloss offene Augen, und nicht durch vorgefasste Erwartungshaltung verbogenes Denken.
[Vorstehendes Bild beschreibt übrigens die Szene, aus der kurz darauf bei Facebook in der sogenannten „Heiligenhafen-Gruppe“ ein scheinbar beweisendes Bild gepostet wurde. Ohne auf das Umfeld einzugehen oder die Gesamtsituation zu beschreiben, wurde stolz vom Funktionieren der Buhnen gesprochen. Weil überhaupt eine dünne Schicht Sand gesichtet wurde, der auf der „festen Sohle“ des dortigen Seebodens aufgelagert war.]
Besondere Wetter- und Wasserstandslagen lassen sich bekanntlich nicht an bestehende Terminkalender anpassen. So war am 13.09.2017 absehbar, dass am Morgen des 14.09.2017 die Flachwasserbereiche vor den Stränden trocken fallen und ein jeder sich selbst ein Bild davon machen konnte, was genau denn da im Wasser so los ist.
Als ich davon am Ende des tagenden „Ausschuß für gesellschaftliche Angelegenheiten“ im Sitzungssaal mit ausdrücklichem Hinweis, dass es nicht in die Sitzung gehört und auch nicht ins Protokoll, darauf hinweisen wollte (die Sitzung wurde anders als in anderen Gremien in entspannter kommunikativer Offenheit geführt und hob sich somit positiv heraus), war der Tenor der Sitzungsteilnehmer etwa so: „Ja, ja, Herr Boldt, dann gehen Sie man gucken…“. Verständlich in der kurzen Sicht, demnach meine Bürgerfragen nicht wohl gelitten sind. Allerdings: Die letzte Gelegenheit davor, so einen niedrigen Wasserstand zur Begutachtung der Verhältnisse zu nutzen, war im Dezember 2015. Kurz bevor die SPD mit ihrer Kandidatin Frau S. in die Bürgermeisterwahl einstieg, konnte ich mich recht spontan mit dem jüngst sein Mandat niederlegenden Stadtverordneten und (u.a.) Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschuß‘ Herrn Dr. Siebel verabreden, um gemeinsam den Strand bei Niedrigwasser von der Seeseite aus zu inspizieren. Es wäre bestimmt hilfreich für weitere intelligente Entscheidungen in Sachen der Strände vor unserer Stadt gewesen. Leider folgte eine kurzfristige Absage. War ich da schon „politischer Gegner“, mit dem man sich aus Loyalität zur eigenen Partei und Kandidatin nicht mehr zeigen darf?
Was ich mit vorstehendem sagen will: Es geht doch nicht um persönliches Rechthaben und die Verteidigung von Meinungen! Wir müssen darum ringen, gute und nachhaltige Wege zu finden. Dazu gehört, sich zu öffnen und auch mal dem zuzuhören, den man vielleicht überhaupt nicht (mehr) leiden kann. [Beweise zu fordern, noch dazu aus dem Stand, und selbige aber gar nicht annehmen zu wollen, …, ähhh, so aber auch nicht!]
Offensichtlich steht es so zwischen dem Bürgervorsteher und dem Bürgermeister, was sich unbedingt ändern muss. (Diese Bemerkung hier gleichwohl nur am Rande…)
Aber welche Konsequenz mag die Sitzung am Donnerstag nun haben?
Der Bürgermeister hat öffentliche Mittel eingeworben. Unser aller Geld, verantwortet von einer anderen Ebene. Ist das ein „Erfolg“? Ich denke, aus Sicht des Bürgermeisters: „Ja“.
Schließlich wird dieses Organ im Sinne der Kommunalverfassung von der Bevölkerung als die zentrale Figur des Geschehens in der Stadt gesehen. Das verwundert auch nicht, weil die politisch leitende Kraft, repräsentiert durch den Bürgervorsteher als Kopf der Gemeindevertretung, nicht als zweiter stabiler und aktiver Dreh- und Angelpunkt wahrgenommen wird, der dem ausführenden und verantwortlichen Leiter der Verwaltung gute Aufgaben, unterlegt durch kompetente Entscheidungen des Parlamentes, mit auf den Weg gibt. Also handelt der Bürgermeister selbstinitiativ, um der öffentlichen Erwartung nachzukommen. Was verständlich ist, und –so meine Wahrnehmung seit nun längerem schon– die Stadtvertreter dazu bringt, den als zu präsent erlebten Bürgermeister durch zunehmende Verlagerung der Handlungsvorgaben auf den stadteigenen, sich längst als eigenständige „privatwirtschaftliche“ Unternehmung verstehenden Betrieb „HVB-KG“ einzugrenzen. Das ist allerdings nicht im Sinne des Gesetzgebers, denn der Bürgermeister ist Dienstherr in allen ausführenden Gliederungen der Gemeindeverwaltung, und deshalb ja auch gegenüber dem Stadtparlament in allen Angelegenheiten berichtspflichtig.
Das Projekt der Strandverbesserungen durch Test-Buhnenfelder und massive Sandaufspülungen zuletzt Ende 2016 wurde von der HVB verantwortet und in die Hände von „Experten“ gegeben, die praktische Expertise offensichtlich gar nicht haben — wie ein jeder unschwer hätte feststellen können und müssen, der sich das zugrunde liegende Konzept nur einmal durchgelesen hätte und was unschwer zu beweisen ist:
So, und nun sollen die Stadtvertreter ganz schnell entscheiden:
Folgen sie der Beschlussvorlage, wird eine Auftragsvergabe in Höhe von 525.000 EUR ausgelöst, begleitet noch von 40.000 EUR Honorar für Ingenieurleistungen. Weil der Höchstbetrag der Zuwendungen der Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein ausweislich der Sitzungsvorlage 216.000 EUR beträgt, ergeben sich aus dem Haushalt der Stadt Heiligenhafen darzustellende Mittel von fast 350.000 EUR!
Was gibt es dafür? Im wesentlichen eine Menge Sand, die mit einem einzigen und über die Winterzeit sehr wahrscheinlichen Sturm oder auch nur wenigen höheren Wasserständen bei reichlich Brise verschwunden sein wird noch bevor die Saison 2018 nach einem tauglichen Badestrand ruft. So geschah es schon im Dezember 2016.
Zusammen mit den 618.000 EUR (siehe A – Sachverhalt / erster Absatz) aus städtischem Nachschuss in das von der HVB versägte Projekt „Elefantenbrücke“, den 400.000 EUR Bürgschaftslast für die Stadt in Hinblick auf den fragwürdigen (auch dazu wird reichlich Material hier noch online gestellt…) Museumshafen bzw. den dahinter stehenden, von der HVB selbst initiierten „Alibi-Verein“, und den zwar als Aktiva im Haushalt verbuchten Strandverbesserungsmaßnahmen aus 2016, die längst doch an der Warderspitze liegen und mittelfristig Ausbaggerungen dort erforderlich werden lassen, halte ich das nicht für erfolgreiche Parlamentsarbeit.
Dass es sehr wohl auch anders geht zeigte Frau SV Rübenkamp: Für die weiteren Stadtvertreter überraschend zauberte sie jüngst die Idee aus dem Hut, bei der Baumaßnahme „Spundwanderneuerung Südkaje“ im Kommunalhafen das Bauamt wieder einzubinden statt durch die HVB externes Wissen einkaufen zu lassen! Besser und vielleicht als glaubwürdiges Indiz für Ein- und Umkehr fände ich eine Beschlussfassung, die eine klare Beauftragung zur Beseitigung der greifbaren Schäden (s.o.) herbeiführt, doch neuerliche Sandaufspülungen ausklammert. Denn abgesehen von der sicher nur kurzfristigen, rein kosmetischen Wirkung steht solches auch gegen das Projekt der Testbuhnenfelder, deren erhoffte Wirksamkeit
durch ein begleitendes, fünfjähriges Monitoring untersucht werden soll.
Es ist doch kein „Erfolg“, wenn der hiesige Oberexperte und Buhnist den Verlust von 60.000 Kubikmetern Sand ausblendet und meint, der bei Niedrigwasser im östlichen Testfeld vorgefundene dünnschichtige, kleine Sandflecken würde die Wirksamkeit der „durchlässigen Holzbuhnen“ belegen.
Dem kann und darf das Stadtparlament nicht folgen, sondern es sollte die Fachleute des Landes wie auch die weiteren beratenden Ingenieure in die Pflicht nehmen, dem Ganzen einen wirklich profunden Unterbau zu verschaffen und die Planungsfehler ohne Belastung des Stadtkasse nachzubessern. Mindestens 10 –ZEHN– grundsätzliche, gravierende wasserbauliche Fehler in dem 2016 umgesetzten Vorhaben am Strand sind nicht zu tolerieren. Dafür darf die städtische Kasse nicht weiter geplündert werden!
Und ja: Setzt der Bürgervorsteher dazu am Donnerstag nicht ein klares Signal im Interesse des Schutzes des gemeindlichen Vermögens der Heiligenhafener Einwohnerschaft, bleibt erneut zu fragen, ob er sein besoldetes Ehrenamt sachgerecht ausfüllt.
Zu diesem Beitrag gehört unten angehängter Kommentar: >>KLICK<<
Bitte lesen Sie in der Kopfnavigation auch die „Hilfe“ — auch Sie können
hier gute und wichtige Gedanken und Informationen gerne beisteuern