Schwimmhalle: Ferienzentrum Heiligenhafen versus Steinwarder

Betrifft: Flächennutzungsplan in der Fassung der 27. Änderung, und die fatalen Folgen

– Entwicklung der Potentialfläche Steinwarder (Familotel | Parkpalette | Schwimmhalle)
– Entwicklung Ferienpark (Projekt Bünning ex. Steltner-Gaststätten, Aktiv-Hus)

Ausgangslage:
Wie Äußerungen der Bürgerinnen und Bürger, bei Facebook, durch die von der HVB initiierte Bürgerbefragung, und zuletzt die Bürgermeisterwahl offensichtlich zeigen, ist ein Großteil der Heiligenhafener Einwohnerschaft mit einer weiteren Entwicklung in Richtung “over-tourism“ nicht einverstanden. Insbesondere besteht große Unzufriedenheit mit der mehr als ungenügenden Information über anstehende, im Verborgenen vorangetriebene, und zukünftig geplante Projekte.

Die Lübecker Nachrichten schrieben am So./Mo. 5./6. Januar 2020 auf Seite 11 Ostholstein unter der Berichterstattung über Investitionen 2020:

“Heiligenhafen will ein Erlebnisbad: Erste Entwürfe hat das Architektenbüro Michelmann aus Hannover angefertigt. Es werde aber definitiv noch einen europaweiten Wettbewerb geben, sagte Joachim Gabriel, Geschäftsführer der Heiligenhafener Verkehrsbetriebe (HVB). Vorgesehen sind Sportwasserbereiche, Freizeitbecken, Kinderbecken, und Außenbecken. Nach einer Potentialstudie der Adam & Partner Unternehmensberatung aus Hamburg soll das Bad für etwa 100.000 Besucher jährlich ausgelegt sein.”

Am Freitag, 18. Januar 2019 titelt die Heiligenhafener PostVorstellung der Schwimmbad-Pläne”. Darin heißt es mit Bezug auf die zum 13. Februar 2019 angesetzte Einwohnerversammlung, dass “die Bürger informiert werden sollen”, „nachdem“ “im November der Stadtvertretung zwei Bewerber hinter verschlossenen Türen ihre Vorhaben präsentiert” haben. Insgesamt zeigt der Bericht der Lokalzeitung, dass unter vollständiger Ausklammerung des Bürgermeisteramtes die HVB allein dieses Projekt vorantreiben und so “die Grundlage für die Beratungen in den städtischen Gremien” schaffen.

Mit Datum 25. Februar 2019 kommt eine Vorlage der HVB zum öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtvertretung am 28.03.2019 zur Abstimmung. Diese achtseitige Beschlussvorlage der HVB wurde vom Ersten Stadtrat Folkert Loose “i.V.” unterschrieben, begleitet von acht teilweise umfangreichen Anlagen.
In dieser Vorlage sind auf der ersten Seite unter “A) Sachverhalt” die wesentlichen chronologischen Eckdaten des Entwicklungsprozesses aufgelistet.

Nachstehend die ersten beiden, tatsächlich den Rahmen bestimmenden Daten:

  • 22.04.2008   Beschluss der Stadtvertretung über die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Ausweisung der Potentialfläche auf dem Steinwarder
  • 13.01.2016   Auftrag des Aufsichtsrates an die Geschäftsführung zur Entwicklung der Potentialfläche auf dem Steinwarder.

Auf Seite 5 heißt es in dieser Beschlussvorlage vom 25.02.2019 unter “Parkraumsituation”:

“Die Parkraumsituation ist bereits gegenwärtig insbesondere für die Strandbesucherinnen und –besucher nicht zufriedenstellend. Durch die Realisierung des Erlebnisbades würde sich diese Situation in touristischer Hinsicht in nicht akzeptabler Weise weiter verschärfen.
Die Lösung dieses Problems kann nach Ansicht der Geschäftsführung nur in der Errichtung einer Parkpalette mit zwei Ebenen auf dem sogen. Parkplatz ‘Steinwarder-Ost’ bestehen. Der seinerzeit von der HVB initiierte und rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 78 sieht gegenwärtig für den öffentlichen Parkplatz (westlicher Teil) eine zweigeschossige Lösung vor (siehe dort Anlage 8).”

Weiter heißt es unter “C) Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Heiligenhafen”:

Erlebnisbad: Keine, wenn die Voraussetzungen wie unter Buchstabe A ausgeführt erfüllt werden.

Ansonsten werden Risiken nicht gesehen und nicht beschrieben. Es wird nur von deutlichen Mehreinnahmen ausgegangen, die “gegenwärtig nicht seriös zu ermitteln” wären.

Einschätzung zu vorstehender Ausgangslage:

  • Eine transparente Information und Möglichkeit zur frühzeitigen und niedrigschwelligen Beteiligung der ortsansässigen Bevölkerung war und ist nicht gegeben.
  • Die gewährten Informationen bestehen nur aus der Verkündung von hinter verschlossenen Türen intransparent herbeigeführten Sachlagen. Echte Beteiligung sieht anders aus.
  • Die verschiedenen Gutachten und Unterlagen sind nicht an leicht zugänglicher Stelle im Internet hinterlegt. Die mehreren Webseiten unter der Verantwortung der HVB spiegeln nicht die angestoßenen und vorangetriebenen Entwicklungen. Soweit auch zu anderen Projekten überhaupt Unterlagen online gestellt wurden, sind diese aus den mehreren ungepflegten Domainen der HVB entfernt.
  • Die Webseite der Stadt Heiligenhafen ist ähnlich lückenhaft und in Sachen der an die HVB delegierten bzw. ausgelagerten Angelegenheiten nichtssagend.
  • Die im Ratsinformationssystem der Webseite der Stadt Heiligenhafen offen einsehbaren Dokumente und Protokolle sind nur mit erheblichem Aufwand auffindbar, da die Inhalte nicht einer Volltextsuche zugänglich sind.
    Das ist alles andere als barrierefrei, und eher eine Behinderung des Informationsrechtes der Bürger.
  • Eine angemessene Risikobetrachtung für die beabsichtigte tiefstgreifende Veränderung und finale Bebauung der letzten verbliebenen freien Flächen und Naturräume auf dem Steinwarder ist nicht sichtbar.
    Bereits die aktuellen Entwicklungen in der Bekämpfung der Corona-Pandemie zeigen auf, wie gefährlich die höchst einseitige Festlegung allein auf den Ausbau des Massentourismus ist.
  • Eine Risikobetrachtung muss zudem berücksichtigen, ob die betroffene Einwohnerschaft “mitgenommen” wird: Das gemeindliche und eigenwirtschaftliche Handeln hat in erster Linie den berechtigten Interessen der gesamten hiesigen Bevölkerung zu dienen. Überörtliche Entwicklungsziele sind zwar zu berücksichtigen, doch dürfen diese nicht vollständig über die lokale Ebene gehoben werden und zu tiefen Gräben in der Einwohnerschaft führen.
  • Ein Versagen in diesem Grundauftrag der Stadtvertretung ist darin zu sehen, dass im Vorantreiben eines in der Bevölkerung nicht wahrgenommenen und verstandenen “Masterplanes” die Vorgaben der Gemeindeordnung wie auch grundlegende Rechte von Verfassungsrang zu Beteiligung und Transparenz durch Verlagerung auf die HVB und so hinter verschlossene Türen umgangen werden.
  • Handlungen und Vorgehensweisen der HVB sind nicht protokolliert, und dem Informationszugangs- und Mitwirkungsrecht der Bevölkerung entzogen.
  • Soweit die HVB in Sitzungen der Stadtvertretung berichten, sind dieses nur mündliche, dünnste Äußerungen der Geschäftsführer der HVB, die kaum in Minuten zu messen sind und zudem nicht protokolliert werden.

Wie steht es da um die grundlegende Kenntnis des Bürgermeisters  –der in allen Belangen der Gemeinde umfänglich berichtspflichtig ist–  als das eine von zwei maßgeblichen, sich gegenseitig zuarbeitenden Organen nach GO?
[Bürgermeister <–> Bürgervorsteher]

Das Konstrukt “HVB”ist unterhalb der Zuständigkeit der Stadtvertretung angesiedelt, weil es einstmals aus Beschlüssen dieses oberen Organs abgeleitet ist und die Landesgesetzlichkeit das so vorgibt. Die HVB kann somit auch nicht durch isolierte Beschlüsse allein des Aufsichtsrates ermächtigt werden.
Der Aufsichtsrat selbst ist nur ein durchleitendes weisungsgebundenes Gremium, das allerdings zusätzlich zu den aus Entscheidungen der Stadtvertretung hervorgehenden Beauftragungen die Prüfungs- und Kontrollpflichten gemäß der privatrechtlichen Konstruktion gegenüber der Geschäftsführung durchzusetzen hat und bei Unterlassen der notwendigen Kontrolle auch in die Haftung geraten kann.

Die Geschäftsführung selbst kann und darf keine Vorgaben oder „vollendete Tatsachen“ erzeugen, die dann von der Stadtvertretung im Nachgang erst legitimiert oder einfach nur abgenickt werden; siehe dazu den oben zitierten Artikel der Heiligenhafener Post.

Ebensowenig kann der Aufsichtsrat eigenständig grundlegende Ziele entwickeln, die nicht der unmittelbaren Beschlussfassung durch die Stadtvertretung in Umsetzung landesgesetzlicher Vorgaben entspringen.
Die HVB sind kein freies, privatrechtlich losgelöstes Unternehmen!

Daraus ergibt sich diese erste maßgebliche Frage nach der Legalität der Beauftragung der HVB:

Wenn am 13.01.2016 der Aufsichtsrat der HVB die Geschäftsführung mit der Entwicklung der Potentialfläche auf dem Steinwarder beauftragt hat, wie genau ist diese Beauftragung aus der Gemeindeordnung heraus verankert?
In den vorhergehenden Sitzungsprotokollen der Stadtvertretung ist jedenfalls nichts zu finden, aus dem diese Beauftragung erwachsen könnte.

Zur erweiterten und notwendigen Risikobetrachtung:

Die gesamte Verkehrsproblematik auf den Wardern ist unverändert ungelöst. Schon im Stadtgebiet ist der Anreise- und Parkplatzsuchverkehr bedingt durch den Tourismus nicht geregelt. Die neue Engstelle durch das “Projekt Gosch” muss zudem erst in allen Auswirkungen verstanden werden.
Neben den gesellschaftlichen und finanziellen Risikoaspekten sind besonders baufachliche Risiken von überaus großer Tragweite:
Etwa aus der Beschlussvorlage der Stadt Heiligenhafen  –Der Bürgermeister–  vom 23. August 2017 zur Sitzung der Stadtvertretung am 28.09.2019 zu TOP 16 “Erneuerung der Spundwand Südkaje (Ostteil)” ergibt sich in der Erläuterung zu “§ 4 Weitere Verpflichtungen der HVB” auf Seite 3, untere Seitenhälfte, dass

“in der HVB GmbH & Co.KG keine mit entsprechenden Kompetenzen und Erfahrungen ausgestatteten technischen Mitarbeiter beschäftigt sind. Daher kam es in der Vergangenheit bereits mehrfach bei der Umsetzung von Bauprojekten zu nicht unerheblichen Problemen.”

Diese Sicht des vormaligen Bürgermeisters Heiko Müller ist bei objektiver Betrachtung richtig, auch wenn in mehreren Themen die Stadtvertretung gezeigt hat, dass eher dem Wunschdenken gefolgt wird.
Beispiel: Das Monitoring der Testbuhnenfelder. Ein positives Funktionieren ist keineswegs bewiesen.

Zur weiteren rechtlichen Einordnung der HVB:
–> https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kommunales/Wirtschaft/durchfuehrung.html

Darunter:: kommunalwirtschaftliche Schrankentrias: öffentlicher Zweck, Leistungsfähigkeit/ Bedarf der Kommune und Zweckmäßigkeit muss erfüllt sein.

Unter diesem Rahmen ist die Frage relevant, ob in Richtung des betroffenen Bürgers die HVB Projektumsetzungen „besser oder wenigstens gleich gut“ vollziehen als es die kommunale Selbstverwaltung selbst könnte.

Dieses “besser“ ist aus den verschiedensten Aspekten heraus eben anhaltend nicht gegeben.
In Bezug auf das Projekt der Steinwarderbebauung mit einer Schwimmhalle ist eigene baufachliche Expertise des “Projektherren HVB“ unerlässlich und kann nicht erst nachgelagert in die Verantwortung von extern beigezogenen Experten gelegt werden.
Konkret:
Die zu entwickelnde restliche Potentialfläche ist ausweislich alter Flurkarten (siehe Anlage) inhomogenes “Schwemmland” mit erheblichen geologischen Ungewissheiten. Soweit die Fläche in mittlerweile über 50 Jahren sich zu einem besonderen Biotop entwickelt hat und heute als feste, bewachsene Sandfläche erscheint, so ist das überaus trügerisch. Nur durch die Aufspülung mit Bodenmassen aus dem heutigen Yachthafen der Stadt Heiligenhafen durch Nassbaggerei in 1968/1969 wurde eine oberste Schicht von kaum 2 m Mächtigkeit aufgebracht, die aufgrund der aus dem Spülverfahren heraus erfolgten Durchmischung und verdichteten Lagerung einheitlich erscheint. Allerdings sind in den ursprünglichen und tieferen Bodenstrukturen umfangreiche humose Ablagerungen (vulgo: “Torflinsen”) durch frühere Sedimentationen zwischen den noch geteilten Wardern, aber auch durch glaziale Aufschiebungen der Endmoränen vorhanden und eingeschlossen. Kompakte und hinreichend tragfähige Bodenklassen wie etwa Kiese, Sande und Geschiebemergel finden sich dort erst in größerer Tiefe.
Man möge sich Kenntnisse über den unterirdischen Geländesprung verschaffen, wie dieser sich etwa unterhalb des Hafenhotels bei Anlage des Pfahlrostes zur Gründung erwies, wie dieser parallel zur “Industriestraße” bis wieder in Großenbrode hervortretend liegt, und wie dieser die Form des Seeparkes nördlich der Elefantenbrücke in Zeiten vor dessen Befestigung hervorbrachte und stabil hielt.

Angesichts der Aufspülung von 77.000 m³ Sand zur Anlage des Binnensee-Südufers im Spätsommer 2017 konnte selbst der unkundige Beobachter deutlich spüren, wie die dort im Spülfeld eingesetzte Caterpillar Planierraupe beim schnellen Rücklauf synchron zum Aufschlagen der Laufwerks-Kettenplatten sehr große Bereiche des Bodenkörpers in erhebliche Schwingungen versetzte. Ein sehr deutliches Zeichen für großflächige, kompressible Bodenschichten, die einem Schwamm gleich Wasser in sich eingelagert haben (Schluffe und Tonminerale, organische Reste). Darin liegt auch die nur begrenzte Tauglichkeit des gesamten Warderdammes begründet, größeren und besonders länger andauernden Wasserstandsdifferenzen bei geschlossenem Fluttor im Warderdamm zu widerstehen. Darüber gab es in mehreren Ausschuss-Sitzungen heftige, leider wie so oft nicht von Kenntnis, sondern nur von Meinung getragene Auseinandersetzungen zwischen dem vormaligen Bürgermeister Müller und den HVB-orientierten Stadtvertretern.
Hätten die HVB auch nur ein geringstes Wissen um diese Bodenstrukturen, hätte eine frühe erste Risikoabschätzung bereits in den ersten Schritten zur Projektierung der Steinwarder-Bebauung enthalten sein müssen.
Es ist daher unverantwortlich, in der Beschlussvorlage der HVB dennoch davon zu sprechen, das “Projekt wäre ohne finanzielles Risiko für die Stadt Heiligenhafen und hätte keine nachteiligen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt”.

Planungsversagen der HVB fällt sehr wohl auf die Stadt Heiligenhafen zurück, wie das Nachschiessen von 618.000 € aus dem Etat der Stadt Heiligenhafen per verschleierndem “Rechnungsabgrenzungsposten” zur Abdeckung der durch Inkompetenz der HVB entstandenen Mehrkosten beim Projekt “Ertüchtigung der Elefantenbrücke” beispielhaft belegt. Verpackt wurde diese Zahlung als „Kreditaufnahme zur Finanzierung des Investitionsprogrammes der HVB-Heiligenhafener Verkehrsbetriebe GmbH & Co.KG“ [–>Vorlage des FD 31 – Kämmerei – der Stadt Heiligenhafen unter dem Aktenzeichen 331.1.7.5 Do/Ja. vom 23. August 2017 zur Sitzung der Stadtvertretung am 28.09.2017. Der Hyperlink führt zum direkten Download von zwei Seiten als PDF.]

Daraus ergibt sich dieser weitere Fragenkatalog:

  • Warum kann überhaupt eine solche Beschlussvorlage unter dem Briefkopf der HVB direkt in die Tagesordnung der Stadtvertretung einfliessen?
  • Was sagt dazu die Gemeindeordnung?
  • Sind solche Vorlagen nicht allein und immerhin in der Abstimmung zwischen Bürgermeister und Bürgervorsteher jeweils als Organ zu erarbeiten?
  • Wie kann es sein, dass die Expertise qua Organisation der Gemeindeverwaltung, hier also des Bauamtes, komplett ausgehebelt und übergangen wird?
  • Folgt dieses noch der auferlegten Schrankentrias der gesetzlichen Vorgaben, unterhalb derer die HVB in eigenwirtschaftlicher Betätigung der Stadt Heiligenhafen bedingt tätig sein kann und auch nur tätig sein darf?
  • Haben in Heiligenhafen die HVB etwa bereits eine eigenständige Organstellung neben den gesetzlich vorgegebenen Strukturen erlangt – unter Führung eines “Chefs” mit blumigen Titeln (etwa: “Leiter Tourismus, Touristikleiter”), die den Anschein einer städtischen Organstellung oder der unmittelbaren Einbindung in die gegebene Verwaltungsstruktur des Rathauses vorspiegeln?

Um von vornherein dem Einwand zu begegnen, die neuen Hotelbauten an der Seebrücke wären ja ebenfalls auf unzuverlässigem Baugrund errichtet:

Die Bodenstrukturen unter Beach-Hotel und Bretterbude dürften vergleichbar sein, auch wenn schon wenige 100 m Abstand große Unterschiede bedeuten können. Bei der Fundamentierung des Hafenhotels zeigten sich im Baugrund Struktursprünge von etlichen Metern in der Höhe bei nur wenigen Metern Abstand zwischen den eingebrachten Großbohrpfählen! [Anm.: Die Informationen zu letzterem könnte sich die Stadtvertretung unschwer beschaffen, hält doch wenigstens einer unter ihnen Anteile an dem Hafenhotel.]

Zu beachten ist allerdings die besondere Empfindlichkeit eines großen Wasserbeckens, wie ein Schwimmbad eines ist:
Die Gewichte und damit die Auflasten und Bodenpressungen sind von sehr erheblich größerem Betrag und zudem noch unsymmetrisch verteilt. Zwar können Gebäude bedingt geringe Setzungen verkraften; eine etwaige Rissbildung lässt sich durchaus beherrschen und konstruktiv schon in der Planung und Statik vorwegnehmen. Bekommt aber ein Schwimmbecken Risse, wird es undicht und kann seinen Zweck nicht mehr zuverlässig erfüllen.
Von daher ist es unverantwortlich, ohne jede vorherige Klärung der tatsächlich gegebenen geolo­gischen Bedingungen in konkrete Planungen zu gehen, und sogar bindende Vertragsverhandlungen aufzunehmen (→ Familotel?), die  –wie beispielhaft beim Projekt „Gosch“–  aus Sicht der Öffentlichkeit völlig intransparent vonstatten gehen.
Bereits die ungeklärte, hier beschriebene gravierende bautechnische Unwägbarkeit gerade in dem Gebiet der größten sedimentologischen Inhomogenitäten dürfte das Projekt “Schwimmhalle” sehr grundsätzlich in Frage stellen, denn die exorbitant aufwendigen und so mit hohen Kosten verbundenen Gründungs- und Fundamentierungsarbeiten werden eine Kostensteigerung implizieren, die keine derzeit dargestellte Kostenschätzung aufzunehmen vermag. Seriöse und belastbare Zahlen liegen ohnehin nicht offen vor.

Parallel zu dem Thema “Schwimmhalle” ist derzeit ein sinnvolles Nachnutzungskonzept des seit April 2006 durchgehend defizitären “Aktiv-Hus” nicht bekannt. Über einen Zeitraum von bisher 14 Jahren dürfte dort unter grob abgeschätztem Zinsaufwand ein Kapital von 10 bis 11 Mio. Euro versenkt worden sein, abgesehen von den Kosten aus dem Rückbau des einstigen Hallen-Meerwasser-Wellenbades hin zum heutigen Baukörper. Das hat „richtig viel Geld“ gekostet.

Auch wenn gerade von Seiten der HVB gerne das Wort “Konzept” benutzt wird: Mit gröbsten, holzschnittartigen Vorstellungen ist noch lange kein kleinteilig funktionierender Betrieb kaufmännisch solide dargestellt.

Wie ich, der hier diesen Text schreibende Niclas Boldt, am 04.03.2020 anlässlich des von der Stadtvertretung organisierten Bürgermeisterkandidaten-Grillens im Pavillon am Binnensee zum Thema “Aktiv-Hus” sagte: Sinnvoll wäre, das defizitäre und auch konzeptionell überaus unbefriedigende Gebäude zurück in ein Schwimmbad zu verwandeln. Damit wäre die Folgekosten-Problematik in Sachen “Aktiv-Hus” angesichts einer bislang nicht gefundenen Nachnutzung sinnvoll “vom Tisch”.
Eine Nachnutzung wird es kostenärmer gegenüber dem heutigen Zustand nicht geben können, denn sonst müsste die schon jetzt eingeleitet und umgesetzt werden. Die dort einzusparenden Mittel sollen ja ein Drittel der laufenden Kosten der neuen Schwimmhalle darstellen.
Das Dilemma bleibt: Ein und dasselbe Geld zweimal ausgeben?

  • Ist das etwa ein seriöses “Konzept”?
  • Darf eine solche Problematik außerhalb öffentlicher Wahrnehmung der HVB überantwortet bleiben?
  • Entspricht das noch gemeindewirtschaftlich und kommunalaufsichtlich gebotenen Vorgehensweisen?
  • Wie ordnen die vorgelagerten Behörden vornehmlich des Landes Schleswig-Holstein das ein?

Was von mir am 04.03.2020 nicht gesagt werden konnte:
In den rund 35 Jahren des Betriebes der Meerwasser-Wellen-Schwimmhalle im Ferienzentrum hat es durch die niederfrequenten Schwingungen, ausgelöst durch die Wellenmaschine und die hin- und herlaufenden Wassermassen eine permanente Nach-Verdichtung des unter den Fundamenten liegenden Bodenkörpers gegeben – zusätzlich zu der ursprünglichen, teuer und sorgfältig ausgeführten Gründung. Das allein ist ein sehr wertvolles, bestehendes Grund-Bauwerk, das nur niemand hier mehr sieht, kennt und versteht.

Die Bauten des Ferienzentrums wurden durch den damaligen Bauträger, die “Baubetreuungsgesellschaft Niedersachsen Rudolf Engelhardt & Co.KG, Hannover”, einst im Gebiet der Salzwiesen durch Bodenaustausch in Tiefbaugruben mit Wasserhaltung gegründet. Dabei wurde der “junge” Boden bis auf den untenliegenden gewachsenen Körper aus eiszeitlichem Geschiebemergel getauscht. D.h., bis zu einer Tiefe von 4 bis 6 m unter dem Geländehorizont wurde der unzuverlässige Boden entfernt und durch Kies mit überwachten Sieblinien ersetzt, der unter ständiger Lagerungs-Dichteprüfung in Schichten eingebracht und maschinell verdichtet wurde.
Ein solcher Bodenaustausch ist eine sehr teure und aufwendige Sache, und längst ist die Herbeischaffung geeigneter Kiese und Sande ein Problem. Deshalb werden heute eher Pfahlroste mit Tief-/Großbohrpfählen  –möglich erst durch die Entwicklung leistungsfähiger, hydraulisch angetriebener Großgeräte–  und entsprechend starken, bewehrten Stahlbeton-Sohlplatten angelegt.
Eine gleichfalls überaus teure Vorgehensweise, verbunden mit dem Einsatz von enormen Mengen an Zement, dem Baustoff mit gigantischer Freisetzung von klimaschädlichen Abgasen im Verlauf des Brennprozesses.

Vor diesem bautechnischen Hintergrund macht es also unbedingt Sinn, tatsächlich das „Aktiv-Hus“ wieder zu einer Schwimmhalle umzubauen, auch wenn dieses ein Eingeständnis eines gewissen Scheiterns der Planungsverantwortlichen des defizitären “Aktiv-Hus” einfordert. Gewonnen wird eine erhebliche bessere Kosteneffizienz durch “Recycling” des bestehenden Fundamentes (vage erinnert min. 40 m x 80 m) der früheren ersten Schwimmhalle  —  verbunden mit der Gewissheit, die bislang ungesehene Kostenfolge eines durch Setzungsrisse unbrauchbar werdenden neuen Schwimmbades im Bereich der letzten Steinwarder-Freifläche von vornherein zu vermeiden.

Es darf nicht übersehen werden: Auch wenn denkbar Fördergelder in erheblichem Umfang eingeworben werden könnten — die später auflaufenden Unterhaltungskosten belasten am Ende den städtischen Haushalt, wie das eher klägliche Beispiel “Aktiv-Hus” ja belegt.

Was mit dem klugen Verbinden zweier Projekte noch erreicht werden kann:
Bislang hat es die “Stadt Heiligenhafen” / die Stadtvertretung nicht vermocht, mit den berechtigten Sorgen der vielen Bewohner und Eigentümer des Ferienzentrums angemessen umzugehen. Erinnert sei an den “Offenen Brief der Initiative Ferienpark” an die „Heiligenhafener Bürger und die Stadtvertreter Heiligenhafens“ im September 2018, und deren mehrere auch in den Gremien sichtbar werdenden Versuche, mit der hiesigen Lokalpolitik ins Gespräch zu kommen und Gehör zu finden.

Offensichtlich hat auch darin die lokale Politik versagt und alles weitere im Interessenkonflikt mit dem Erwerber der nicht mehr zeitgemäß zu bewirtschaftenden Gastronomiegebäude im Ferienzentrum den Entscheidungen der Gerichte überantwortet. Statt konstruktiv eine begleitende Rolle hinsichtlich der verschiedenen Interessen einzunehmen, streiten die alleingelassenen Parteien nun vor Gericht. Das kostet unnötig viel Zeit, Geld, Nerven und Reputation, derweil die Gebäude der früheren Kurhaus-Gaststättenbetriebe leer stehen und die Bewohner des Ferienzentrum wie auch alle Gäste diese Plätze vermissen. Auch darin hat vornehmlich der „Stadtentwicklungsausschuss“ jegliche Kompetenz vermissen lassen.

Es stellt sich die Frage, ob die Stadtvertretung rechtlich angemessen den Aufgaben nachgekommen ist, auf die jede Stadtvertreterin und jeder Stadtvertreter verpflichtet ist!

Angesichts der sehr erheblichen Millionen-Investitionen in den Erhalt des riesigen Stahlbeton-Komplexes “Ferienzentrum Heiligenhafen“  –übrigens kein Platten-Bau!–  wäre es mehr als nur ein konstruktives Signal in Richtung der zweitgrößten Wohneigentümergemeinschaft Deutschlands, durch Wiedererrichtung einer Schwimmhalle im Ferienzentrum am einstigen, bewährten Standort das bedeutende Gebäudeensemble im Sinne der ursprünglichen Planung einer homogenen Anlage wieder zu komplettieren.
Es kann und darf nicht sein, dass unwägbare Risiken durch Konzentration auf die touristischen Eigen-Geschäftsinteressen der HVB weiter vorangetrieben werden — zu Lasten aller anderen, verbunden mit der unwiederbringlichen Zerstörung eines über 50 Jahre gewachsenen, längst sehr wertvollen “Totholz”-Biotopes auf dem längst schon einem Ausverkauf und dem KFZ geopferten Steinwarder.
(siehe dazu: Der SPIEGEL Nr. 22 vom 23.05.2020, Rubrik “Wissen” Seite 108/109 mit Titel “Mehr Wildnis wagen” zur verheerenden Abnahme der Artenvielfalt)
Vergessen wir den traurigen Anlass für das kleine Mahnmal am Überweg zwischen Binnensee-Südstrand und dem kiesgebundenen Strand-Parkplatz West nicht!

Schließend ist anzumerken, dass gegenüber dem „alten“ Ferienzentrum eine besondere städtische Verpflichtung gesehen werden muss: Die damals verantwortlichen Stadtverordneten und Magistratsmitglieder hatten sich unter mühseligen Diskussionen entschieden, das Ferienzentrum zur Überwindung der größten Hemmnisse einer strukturschwachen Region der Nachkriegszeit als mutigen Schritt in eine moderne Zukunft zu sehen.
Es gab im Vorfeld in den 1960-er Jahren Überlegungen, die gesamten Warderflächen in kleine Parzellen aufzuteilen und mit zweigeschossigen Flachdachbungalows zu bebauen. Nicht auszumalen ist, was daraus heute geworden wäre. Zum Glück konnten sich damals aus dem Krieg heimkehrende Bürger durchsetzen, die das noch aus der Jugend und Vorkriegszeit erinnerte, naturbelassene Kleinod von Stein- und Graswarder bewahren und unangetastet bleiben lassen wollten.
Aus dieser Verbundenheit mit einer ansonsten in Trümmern liegenden Welt entsprang der Gedanke, einen Kompromiss im Interesse aller einzugehen: Wenn schon eine deutliche Investition in einen aufkommenden Tourismus kommen sollte, dann doch bitte als geschlossenes, eigenständig funktionierendes Gesamt-Ensemble.
Gedacht und geplant von der großen Wohneinheit bis hinunter zu Versorgungs- und Erholungsmöglichkeiten. Also vom SB-Markt, diversen Gaststätten, dem Kursaal, Bowling- und Kegelbahn, Meerwasser-Trinkkurhalle, …, dem Hallen-Meerwasser-Brandungsbad bis hin zur Musik-Muschel mit einer tollen Akustik, die auf den ganzen parkähnlichen Innenhof des Komplexes abgestimmt war. Ebenso der städtische oder heute eher “HVB” -Yachthafen entsprang den Planungen rund um das damals neue touristische Zentrum.
Manches wurde von dem Geschmack der Zeit überholt, was nichts an der geschlossenen Struktur des gesamten Ferienzentrums an der Westseite des Binnensees ändert. Und „zu den Akten legen“ kann und darf man diesen wichtigen Komplex gerade eben auch nicht!
Es muß gewürdigt werden, dass diese große Anlage bis heute immer wieder mit erheblichem Aufwand instandgehalten wurde und wird. Einen neuen Sichtriegel abschottend vor den Innenhof des Komplexes zu klotzen, so dass „die Heiligenhafener“ den dahinter dann verschwindenden „Altbau“ aus der Ferne nicht mehr sehen, ist doch sehr abwegig…
Es stimmt nachdenklich, wenn in der örtlichen Politik keine deutliche Verantwortung für das Gesamt-Ensemble gesehen und übernommen wird. Vergleichbar hat der Yachthafen zusehends hinter dem neuen Zentrum des Fürsten und dem Vermieter-Interesse der HVB im Strand-Ressort zurückzustehen.
[Muss, vielmehr darf „die Stadt Heiligenhafen“ eigenwirtschaftlich als Vermieter von Ferienhäusern auf dem Markt agieren, wo dieses ganz sicher kein Bedarf der kommunalen Daseinsvorsorge ist?]
Die HVB haben keinen eigenen inneren Bezug zur Seefahrt, weder zur besonderen Seefahrts- Historie der Warderstadt, noch zur heutigen Bedeutung des Yachtsportes. Ich sehe in der Leitung der HVB  –immerhin der Betreiber von Yacht- und Kommunalhafen „für die Stadt“–  niemanden, der ein Segelboot überhaupt tauglich anbinden kann. Wie können wir da Vertrauen haben, bei der HVB lägen diese Projekte in guten Händen?

Zugleich zu sagen, Heiligenhafen hätte keine Bauhoheit, ist ein Stehlen aus der Verantwortung. Die Haltung und Einstellung der örtlichen Politik hat sehr wohl große Bedeutung und Gewicht auch im Umgang mit dem Ferienzentrum — wenn man denn das föderale System der Bundesrepublik richtig verstehen würde.
Immerhin hat dieses neben der eigentlichen Kleinstadt  –damals noch lange flächenmäßig nicht so ausgedehnt wie heute–  entstandene „moderne“ Ferien-Zentrum die damals erhofften wirtschaftlichen Impulse über die Zeit doch wohl erbracht. In Burg auf Fehmarn gibt es dieses Wissen, dass mit der dortigen Schwimmhalle und den Türmen des heutigen IFA-Zentrum eine schutzwürdige “Handschrift” eines bedeutenden Architekten besteht und diese zu erhalten ist.
Warum gelingt es der Politik in Heiligenhafen nicht, diese Gesamtverantwortung für ein bedeutendes architektonisches Ensemble der damals typischen Machart, wie auch die Beweggründe der früheren “Stadtväter” überhaupt nur zu sehen und in gewissem Respekt modernisiert auch zu bewahren?
Würde sie das können wäre es keine Frage, von einem weiteren Ausverkauf und finalem Zubauen des Steinwarders mit der Umschreibung “touristische Inwertsetzung” endgültig abzusehen. Diese Art von “Inwertsetzung“ ist vornehmlich Ausdruck des Strebens nach „mehr“ im Sinne des marktliberal entfesselten schnellen Geldes. Wollen wir hier über die Zeit für unsere Gäste, und eben genauso für das Leben der ansässigen Menschen als lebendiger Ort attraktiv bleiben, müssen wir dringend bessere Wege einschlagen.
Denn: wir alle zahlen mit dem Verlust dessen was auch unsere Gäste an Heiligenhafen bislang schätzten und hier gesucht haben, also mit dem unwiederbringlichen Verlust der letzten Ruhe- und Naturräume, einen viel zu hohen, immateriellen Preis. Mit Geld können wir uns das nicht zurückkaufen.
Jedenfalls nicht hier…

Es ist insgesamt also die Frage zu beantworten, welcher konkrete, detaillierte, touristische, örtliche, gesellschaftliche, wirtschaftliche, umwelterhaltende und nachhaltige “Masterplan” besteht, der mehr ist als nur die leere Worthülse einer Möchtegern-Manager-Attitüde. Wir dürfen das nicht weiter gleichgültig einem ungenügend beaufsichtigten städtischen Eigenbetrieb, und dem Klüngel drumherum überlassen.

Herr Bürgermeister Kuno Brandt — regeln Sie das! Bitte!

Soweit hier ein erster Text zur Gesamtproblematik Steinwarder/Ferienzentrum/HVB/Städtische Autorität und Integrität.

One Reply to “Schwimmhalle: Ferienzentrum Heiligenhafen versus Steinwarder”

  1. Hallo Niklas, ich habe einen Artikel der HP vom 1.4.2019.
    https://www.fehmarn24.de/heiligenhafen/steinwarder-schwimmbad-12048729.htm
    Da ging es im Bericht um die Stadtvertretung, die einen Grundsatzbeschluss auf den Weg gebracht hat. „Sandaufspülung sichergestellt, ja zum Steinwarder Schwimmbad.“

    Da steht ausführlich drin, dass Elke Teegen (Forum BisS/„Ein weiteres Hotel an dieser Stelle brauchen wir nicht. Außerdem ist die finanzielle Schieflage schon jetzt gewaltig“) dagegen gesprochen hat, und besonders die Grünen: „Es ist die letzte Naturfläche auf dem Steinwarder und artenreich bestückt. Auch die Finanzierbarkeit des Projektes zweifeln wir stark an“, hielt Manfred Ebken ein fast schon emotionales Plädoyer für den Erhalt des naturbelassenen Grundstückes.

    Ich habe als einziger Stadtvertreter meine Aussage zum besonderen ökologischen Wert der Flächen auf dem Steinwarder gemacht!

    Du schreibst jetzt, die Stadtvertreter haben nicht das Gehör der Bürgerinnen und Bürgern im Ferienpark gesucht. Und wegen der Potenzialfläche Steinwarder hat sich keiner Gedanken über die Natur gemacht. Das stimmt so aber nicht!

    Ich habe mit meiner alten Fraktion der Grünen dazu alles allein gemacht, und im Hauptausschuss sowie im Stadtentwicklungsausschuss das angesprochen. Ich war dort der einzige Stadtvertreter, der klar dagegen gestimmt hat. Das war auch in der HP zu lesen. Zu der Zeit war ich alleine quasi als Fraktion der einzige, der für die Grünen gehandelt hat. Die Stadtvertreterin Ilse Hoffmann Röhr gehörte da nicht zur Fraktion der Grünen.
    In der Stadtvertretung schließlich hat die übergroße Mehrheit der Stadtvertreter das dann alles durchgewunken.

    Du warst in allen Sitzungen dabei. Als Zuhörer. Da hattest du das ja auch mitbekommen, dass ich der einzige war der dagegen gestimmt hat. In meinen Äußerungen habe ich auch vorgetragen, dass ich an zwei Wochenenden in dem so genannten Totholz die Tierwelt zusammen mit Sympathisanten und Naturfreunden beobachtet habe.

    Ich habe immer geschrieben: „Keine weitere Bebauung auf dem Steinwarder!!!!!“ Habe immer dagegen gestimmt. Die HP berichtete, und ich kämpfe weiter mit allen Mitteln gegen ein weiteres Hotel mit so genanntem Erlebnisbad auf dem Steinwarder. Wir haben die letzte Naturfläche dort genau in Augenschein genommen. Im so genannten Totholz, wie die CDU sagte, konnten wir zahlreiche geschützte Tiere sehen. Haben wir dokumentiert und Fotos als Beweis gefertigt. Weiterhin habe ich als frühere Zweier-Fraktion mit Nicole, als sie noch Stadtvertreterin war, die Bewohner im Ferienpark besucht und auch eine Begehung vorgenommen. Mit diesen die Lage Neubau Ferienpark besprochen. Auch hier ein klares Nein, so wie sich die Lage dort entwickelt. Tiefgarage, geschützte Mauersegler etc. Wir haben die Mauersegler an unterschiedlichen Tagen beobachtet.

    Für die Bewohner im Ferienpark habe ich immer ein offenes Ohr. Deshalb fühle ich mich nicht angesprochen wenn Du schreibst, „Als Stadtvertreter versagt zu haben“.
    Das stimmt so nicht, und ich möchte das richtigstellen.

    „Und was ist mit dem Aktivhaus und dem alten Schwimmbad?“ Diese Frage habe ich hier in der Politik auch immer gestellt. Aber die anderen Grünen hier sind ja nun die Fraktion. Die machen nach meiner Meinung keine reine grüne Politik, sondern lassen sich auch gernmal von der CDU einwickeln. So wie vorher Panitzki, der ist ja nun CDU.

    Ich wurde Sonntag auf dem Steinwarder angesprochen, warum keiner in der Stadtvertretung was gegen den geplanten Bau von Bünning unternimmt. Du hast in dem Beitrag hier ja dazu geschrieben. Und das finde ich gut.

    Ich hoffe, du stellst richtig, dass ich der einzige hier bin, der ehrliche Politik für Bündnis90/DieGRÜNEN macht. Man sieht ja in dem was Du zum Stammtisch mit meinem Nachfolger im Ortverband geschrieben hast, dass du genau weißt was hier los ist.

    Manfred Wolfgang Ebken
    Stadtvertreter
    Bündnis90/DieGRÜNEN
    Heiligenhafen

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