Die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 ist schon fast gelaufen

Die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 ist schon fast gelaufen.
Ist jemand anderer Meinung?

Die Gemeinde- und Kreisvertretungen in Schleswig-Holstein werden für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem System der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Die Landesregierung hat als Wahltag für die nächste Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen Sonntag, den 06. Mai 2018 bestimmt. Die Wahlzeit der neu gewählten Vertretungen beginnt am 1. Juni 2018 und endet am 31. Mai 2023.
Die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 55. Tag vor der Wahl (bei der Kommunalwahl 2018 ist dieses der 12. März 2018), 18.00 Uhr, bei der zuständigen Wahlleiterin / dem zuständigen Wahlleiter mit allen erforderlichen Anlagen einzureichen.
[Quelle: Webseiten der Landesregierung]

Die nächste Sitzung der Stadtvertretung ist für den 22. März 2018 angesetzt. Das ist nach Fristablauf zur Meldung der Kandidaten und Parteien/Wählergruppen. Dann ist vielleicht schon klar, wie es in einer neu besetzten Stadtvertretung weitergeht.
Warum? Weil am 16. März 2018 schon die Entscheidung gefallen sein wird, welche Wahlvorschläge durch die Gemeindewahlausschüsse zugelassen werden. Solange nicht noch sehr Überraschendes passiert, werden insbesondere CDU und SPD damit rechnen dürfen, selbst oder gerade bei geringster Wahlbeteiligung weiterhin die maßgeblichen Fraktionen zu stellen, die über den Hauptausschuss auch den Aufsichtsrat der HVB steuern.
Auch die BfH will wohl glauben, als vorgeblich nicht parteiliche Vertretung speziell „der Heiligenhafener“ weiterhin mitzumischen. Gab es „Grüne Politik“? Nein. Selbst da stand „CDU“ drauf! Das haben die örtlichen Mitglieder von Bündnis90/DieGrünen wohl selbst lange nicht gemerkt, wer da in ihrem Namen im Stadtparlament saß und nun kurz vor der Kandidatenaufstellung die Seite gewechselt hat.
„Weiter so“, wie es das traurige Bild Merkel’scher Aussitzer-Politik auf Bundesebene abgibt? Nein, mit Blick auf die zurückliegende Legislaturperiode sind Fehler nicht zu erkennen…

Wenn hier die gleichen wieder antreten, wird sich nichts ändern. Diese Lokalpolitiker werden sich sehr bemühen müssen, überhaupt einen Wähler inhaltlich von „guter Politik“ zu überzeugen. Geht es überhaupt noch darum? Nein, nur selbst als kleinstes Übel dazustehen genügt wohl schon, um hier stärkste Kraft im Stadtparlament zu werden. Fürchterlich.

Nehmen wir einfach einmal an, auf der Sitzung der Stadtvertretung am 22. März 2018 stimmt die Stadtvertretung mit 17 zu 2 für das Projekt „Gosch“, was ein Schlag ins Gesicht einer transparenten öffentlichen Diskussion dieses HVB-gestützten Vorhabens wäre. Entgegen einer geordneten Stadtentwicklung wie auch der ernsten Sorgen einer sonst durchweg von Einzelunternehmern getragenen heimischen Gastronomie, die einem solchen Ketten-Systemgastronomiebetrieb strukturell deutlich unterlegen ist. Zudem wird das maßgebliche Handeln weiterhin der HVB als längst von der Stadt abgekoppeltem Eigenbetrieb überlassen, mit äußerst fragwürdiger demokratischer Legitimation.
Die jetzige Stadtvertretung hätte durch solch ein dickfälliges Vorgehen mit Sicherheit so viele Wähler vergrault, dass eine Mehrheit der Wahlberechtigten sich angewidert vom Wahlgang abwenden würde. Wen könnte man denn überhaupt noch wählen?

Auch wenn das nicht offen zutage liegt: Die Parteistrategen aus den „oben“ vorgelagerten Ebenen würden das begrüßen, denn die treuen Wähler mit Parteibuch gehen dennoch wählen! Steht bis zum 12. März 2018 nicht noch eine deutlich von den bisherigen im Stadtparlament vertretenen Parteien unterscheidbare Wählergruppe „auf der Matte“, ist alles gelaufen.
So sieht das aus, liebe Heiligenhafener!

Dann folgt so etwas wie bei der Abstimmung des Stadtentwicklungsausschusses anläßlich der Vorstellung des „Gosch“-Vorhabens an dem Premiumstandort, der überhaupt noch vorstellbar ist: 9 stimmberechtigte Mitglieder im Ausschuss, 6 enthalten sich, 3 stimmen mit „Ja“. Ergebnis: einstimmig angenommen!

Vorstehendes ist ein aktuelles Beispiel. Insbesondere geht es nicht darum, ob dieser Systemgastronom nun kommt, oder nicht. Es geht vielmehr um die unsäglichen Entscheidungsprozesse im Hintergrund! Warum dieser Standort? Wer knüpfte aus welchem Interesse die Kontakte? Gäbe es andere Konzepte? Darf der Eigenbetrieb so selbstherrlich wie ein privater Eigentümer über Immobilien verfügen, die aus dem stadtischen Vermögenshaushalt stammen und auf die ausgegliederten GmbH&CoKG übertragen wurden? [NEIN!]

Wollen wir das wirklich weiter so auf uns zukommen lassen? Einfach hinnehmen?
Bürger, WÄHLER, macht Euch auf!

J E T Z T !

Nach meiner Beobachtung, festzumachen an diversen Äußerungen einer selbstzufriedenen Stadtvertretung, schreiben sich unsere bisherigen Stadtvertreter als eine wesentliche Leistung zu, weitgehend einmütig zu ihren Entscheidungen gelangt zu sein. In kleinen Dingen, ja, gab es die eine oder andere Hakelei: Ob die Veränderungssperre bezüglich der baurechtlichen Ummeldung bisheriger Dauer-Wohnbestände zu Ferienwohnungen nun ab dem 01. Januar, oder aber erst ab dem 01. Februar 2018 greift. Nur ein Beispiel. Nicht der Rede wert…

Doch waren signifikante politische Unterschiede in der Stadtvertretung meist nicht zu erkennen. Nur wenn’s mit der bleiernen Geschlossenheit zu unerträglich wurde, kam der fraktionslose Einzelvertreter der FDP zuweilen mit verhallender Kritik. Schlechter politischer Stil der Mehrheit. In Erinnerung blieb mir der alles sagende Ausspruch des Stadtvertreters Dr. Baecker (FDP) bei einer der alternativlosen Abstimmungen: „Mir wird schlecht!“ Den Sitzungssaal verlassend wurde vom Leiter der Sitzung zu Protokoll gegeben: „Der Abgeordnete der FDP verläßt den Sitzungssaal und wird gesundheitsbedingt entschuldigt.“ Toll.
Nachhaltige, demokratisch kultivierte Politik bedeutet durchaus, einen Konsens in Mehrheiten zu finden. Doch gehört zwingend dazu, Kritik der Minderheiten anzuhören, zu würdigen, und besonders auch mitzunehmen. Die Gegenmeinung gänzlich zum Verstummen zu bringen ist kein Erfolg, sondern ein argumentatives und vor allem politisches Armutszeugnis.
Dass die hier im eigenen Saft schmorende Lokalpolitik von sich aus proaktiv mal auf jene zugeht, die betroffen oder auch deutlich anderer Auffassung sind, …, Fehlanzeige. Gewollt? Das hatte ich schon in meiner Kandidaten-Rede in der Großsporthalle im Februar 2016 thematisiert: Die Parteien sind nicht in der Lage, sich dem Bürger zu öffnen. Sie wollen das wohl auch nicht wirklich…

Damit uns allen nicht noch so schlecht wird wie dem Stadtverordneten der FDP, besteht Grund, einen Blick auf das anstehende Wahlgeschehen und einige zeitnah damit verbundene Begebenheiten zu werfen:

Gemäß Berichterstattung der hiesigen Zeitungen hat aus bislang nicht offengelegter rechtlicher Trickserei der Aufsichtsrat, der unter Steuerung durch den Hauptausschusses gemäß GO und auch AktG/GmbHG handeln soll, die Geschäftsführerverträge der zwei aus dem Stellenschlüssel des Bürgermeisteramtes freigestellten Verwaltungskräfte Ende Dezember um weitere fünf Jahre verlängert. Die derzeit also fortgesetzt agierenden Geschäftsführer des städtischen Eigenbetriebes HVB dürfen demnach weiterhin Landlord spielen.

Bemerkenswert an diesem Vorgang ist, dass der Aufsichtsrat der HVB unter Leitung seines Vorsitzenden, des Stadtverordneten Ekkehard Hermes (CDU) –laut Telefonbuch nicht einmal in Heiligenhafen wohnhaft– einen Weg für diese Vertragsverlängerung gefunden zu haben glaubt, der eine Zustimmung des Bürgermeisteramtes vorgeblich gar nicht erfordert.
Die Gemeindeordnung sagt anderes. Siehe Durchführungserlass der Landesregierung zur GO von 2012/2014.

In diesem aus meiner Sicht eigenmächtigen, rechtsübergriffigem Handeln des Aufsichtsrates zeigt sich das Versagen dieser noch amtierenden Stadtvertretung: Sie verkennt, dass es nicht um die Person des Bürgermeisters geht, an der sich offensichtlich so viele reiben. Obgleich ich seit der bald zwei Jahre zurückliegenden letzten Wahl des Bürgermeisters darüber nachdenke, habe ich selbst keine Erklärung für die eine gesunde politische Arbeit zerstörende Animosität zwischen Stadtparlament und Bürgermeisteramt gefunden, die sich insbesondere über die Gegenregierung durch die HVB in Bezug auf die städtische Verwaltung zeigt.
Im Zuge der Bürgermeisterwahl 2016 habe ich zudem Herrn Bürgermeister Heiko Müller als mir gegenüber fairen und offenen Kandidaten erlebt. Anderes habe ich nicht beobachtet. Da lasse ich nichts drauf kommen.
Vielmehr bin ich zu dem Ergebnis gelangt, dass es der kleinstädtischen Politik nicht passt, wenn der Bürgermeister aus seiner gesetzlichen Stellung und Pflicht zur Beachtung der Gesetze als Wahlbeamter auf Zeit und verantwortlichem wie auch berichtspflichtigem Leiter der Verwaltung nicht jeden Beschluss einer Stadtvertretung stumpf gutheißt bzw. unterschreibt. Beschlüsse und Handlungsmuster, die einer (fragwürdigen) Geschlossenheit entspringen. Einer falsch verstandenen politischen Glattheit, die dennoch ein Hinweggehen über den gesetzten Willen des Gesetzgebers nicht erlaubt. Demokratie lebt vom Wettstreit der Argumente und Meinungen!

Dass diese Stadtvertretung leicht und locker in der Lage ist, sich selbst das Gesetz durch Mehrheitsbeschluss so auszudeuten wie es gerade passt, bewies „eindrucksvoll“ der Bürgervorsteher Gottfried Grönwald (BfH), der am 27.07.2017 unliebsame Fragen aus der Bürgerfragestunde per Mehrheitsbeschluss (17 „Ja“- Stimmen bei zwei Enthaltungen) untersagen wollte. Ein klarer Verstoß gegen demokratische Grundrechte in der Parlamentskontrolle, gegen die Gemeindeordnung GO wie auch durchgängige höchste Rechtsprechung. Keine Ahnung von nichts, heute „HÜ“, morgen „Hott“, aber Laienpolitik „für die Bürger unserer Stadt“ in einer hemdsärmeligen, wurstigen und im Kern undemokratischen Art und Weise durchsetzen wollen….
Dieses Parlament hat es nicht geschafft, sich unter einen kompetenten obersten Repräsentanten zu stellen, und muss sich deshalb Verantwortung darin zumessen lassen.

Dazu ein vielsagender Blick zurück auf die Bürgermeisterwahl im Februar 2016: Die Heiligenhafener Post organisierte im Vorfeld der Wahl eine wuselige Kandidatenrunde in der Gaststätte „Altdeutsche Bierstube“ am Marktplatz. Alle fünf Kandidaten waren zugegen.
In besonderer Erinnerung blieben mir zwei Dinge: Die künstliche Aufregung der von der SPD ins Rennen geschickten und von einer Profi-Truppe gecoachten Kandidatin aus Pinneberg, als ich ihr vorhielt, sie hätte im Verlaufe der bisherigen Wahlwerbung nicht einen eigenen Gedanken vorgebracht. Jeder Satz schon mal woanders gesagt.

Das „Highlight“ (im negativen Sinne!) allerdings war die Schlussrunde, als die Moderatoren reihum die Kandidaten fragten: „Wen der jeweils anderen vier Kandidaten würden sie wählen, wären sie nicht selbst Kandidat?“ Tolle Frage!
— Der amtierende und schließlich erneut gewählte Bürgermeister Müller hatte mit seiner Antwort keine Mühe, schließlich ist er amtierender Bürgermeister, der sich seiner Wiederwahl stellt. Es wäre eine Zumutung gewesen, da eine andere Antwort zu erwarten.
— Die Kandidatin Schülke (sehr wohl SPD) wie auch der Kandidat Rehse (sehr wohl CDU) eierten mit ihren Antworten nur so herum.
— Meine klare Antwort war, dass ich „den Bürgermeister“ wählen würde. Und dabei hatte ich insbesondere dessen Amtsstellung im Blick: Wie soll ein amtierender Bürgermeister denn überhaupt Wahlkampf betreiben, wenn er unter der Hürde der Amtsverschwiegenheit steht und zudem nicht wirklich mit eigenen Projekten für sich werben kann? Doch tut er das nicht, dürfte der Wähler die Schwäche einer blassen Stadtvertretung fälschlich dem Bürgermeisteramt zumessen, denn angesichts einer Fehlbesetzung des tatsächlich maßgeblichen Bürgervorstehers als oberstem Repräsentanten der Einwohnerschaft wird der Amtsträger in die Verantwortung gezogen. Dabei leitet jener doch „nur“ verantwortlich die Verwaltung! Eine schwierige Situation für einen Amtsträger gegenüber sonstigen Kandidaten, die alle frei daher kommen können.
— Beeindruckend die Antwort des  –bis heute–  amtierenden Bürgervorstehers Grönwald (BfH), auf einem Barhocker lümmelnd mit halbem Blick auf den neben ihm stehenden Bürgermeister: „Ich würd‘ einen Furz d’rauf lassen!“

Noch Fragen zur kommenden Einordnung der BfH für die anstehende Kommunalwahl?

Diese Wählergruppe hat es nicht geschafft, sich angesichts solcher Auftritte von ihrem Vorsitzenden zu distanzieren. Noch Anfang Dezember 2017, informell auf die Vorgänge rund um Sand und Strand angesprochen, gab mir der weitere Vorstand der BfH, Herr Simon Schulz, im vollsten Brustton der Überzeugung zu verstehen, er glaube, eine gute Politik zu machen!
„Nein, macht ihr nicht!“, so meine Entgegnung.

Mit ihrem Austritt aus der BfH hat allein die Stadtverordnete Frau Elke Teegen (nun partei- und fraktionslos) die längst überfälligen Konsequenzen aus einer dysfunktionalen politischen Arbeit dieser einstmals als Opposition zu den etablierten Parteien angetretenen Gruppierung gezogen. Eine lange Leidenszeit angesichts des schon am 23.02.2016 erfolgten Ausschluß der Frau Teegen aus dem Vorstand der „Bürger für Heiligenhafen (BfH)“. Glaubt man der Berichterstattung etwa der Lübecker Nachrichten vom 24.02.2016, war von Seiten des Parteichefs Gottfried Grönwald sogar ein Partei-Ausschluss der Stadtverordneten sowie drei weitere Mitglieder der BfH beabsichtigt.
Dieses Bild deckt sich mit seinem oben beschriebenen falschen Selbstverständnis als Vorsitzender der Stadtvertretung: Unliebsame Kritik wird niedergemacht. So wie die BfH als Wählergruppe offensichtlich nicht die Kraft hat, sich von einem solchen Vorstand zu trennen, so wenig hat es dieses Parlament geschafft, einen würdigen Repräsentanten der Stadtvertretung aus eigener Mitte zu stellen.

Nein, liebe BfH, ihr seid auf jeden Fall keine Empfehlung für eine erneute Wahl.

Wie aber steht es um die weiteren Parteien? Nicht besser …

Das füge ich diesem Beitrag über weitere Kommentare hinzu.

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