Der fragwuerdige Verein zum Museumshafen

Bekanntlich hat die Stadtvertretung quasi „im Vorbeigehen“ auf eine überaus fragwürdige Beschlussvorlage hin die Schaffung eines „Museumshafens“ beschlossen, der faktisch schon längst durch die HVB installiert worden war. Diese Umkehrung der von der Gemeindeordnung vorgegebenen Abläufe ist in sich schon ein unglaublicher Vorgang. Insgesamt sollen dem obskuren „Museumshafen-Verein“ 800.000 EUR an die Hand gegeben werden, ohne dass es ein seemännisch oder sonstwie tragfähig umschriebenes Konzept tatsächlich gibt. Der Haushalt der Stadt Heiligenhafen wird mit einer Bürgschaft von 400.000 EUR daran beteiligt. Also rein am Risiko, nicht aber an den sonst mit diesem fragwürdigen Vorhaben verbundenen Abläufen wie etwa einer Vereinbarung zwischen der HVB und dem „Verein“ Museumshafen am Warder e.V.
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direkte Demokratie: Der gewählte Bürgermeister leitet die gesamte Verwaltung

Nachstehend mein in HTML abgebildeter Schriftsatz zu einem Dringlichkeitsverfahren der HVB vornehmlich gegen einen gemeinnützigen Verein. Darin ist im unteren Teil die Einordnung der Geschäftsführung der HVB in die vom Bürgermeister zu verantwortende Verwaltungsstruktur herausgearbeitet.

In Bezug auf den heute in der Heiligenhafener Post erschienenen Titel „Letztes Mittel Kommunalaufsicht“ [Gehen Sie schnell noch zum Zeitungsstand und kaufen ein Exemplar, solange die Auflage noch nicht vergriffen ist!] ist den politischen Gremien der Stadt Heiligenhafen wohl nicht ganz klar, dass auch die Geschäftsführer des städtischen Eigenbetriebes HVB eindeutig der Verwaltungs-Gesamtverantwortung des Bürgermeisters unterstellt sind. Es soll die Kommunalaufsicht angerufen werden, die letztlich kaum eine andere Auskunft geben kann, als ich in nachstehendem Schriftsatz Anfang Juli 2017 herausgearbeitet hatte. Insbesondere ist als Grundlagen-Kommentar die Durchführungsverordnung zur Gemeindeordnung des Landes Schleswig Holstein von 2012 aussagekräftig.

Klicken Sie >>>hier<<<, um direkt an den Beginn der aktuell relevanten Stellen des ansonsten nachstehend wiedergegebenden Schriftsatzes zu gelangen.

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