Grenze des politisch Zulässigen überschritten

Aus dem Lehrstück nach dem Muster „quick and dirty“ in Zusammenhang mit der Projektvorstellung eines Vorhabens der Ketten-Systemgastronomie an einem schlichtweg konkurrenzlos bevorzugten Standort aus dem vorgeblichen Eigentum der HVB habe ich in einem wohl nicht so offensichtlich zu findenden Kommentar davon gesprochen, dass nach meinem Demokratie-Verständnis nun die Grenze des politisch Zulässigen überschritten worden ist.

Die Diskussion sollte viel größer gefasst werden. Es geht nicht darum, ob dieser Interessent hierher passt, in die örtlichen Strukturen, an diesen Standort, in die gegeben problematische Verkehrssituation. Nein. Es geht grundsätzlich deutlicher denn je um die Konstruktion der Auslagerung wesentlicher Teile des Verwaltungshandelns in einen privatrechtlich aufgestellten „Eigenbetrieb“ namens HVB.

Im Vorfeld der anstehenden Kommunalwahlen ist zu untersuchen, ob der Eigenbetrieb nicht längst schon ein unkontrollierter Hofhund ist, der seine Leine abgestreift hat. Eine Analyse der heutigen Lage vor dem Hintergrund der ursprünglich mit dieser Privatisierung verbundenen Hoffnungen, Erwartungen und Vorgaben ist an der Zeit. Der Ruf nach „Re-Kommunalisierung“ kommt. Hier von mir.
Wir haben Doppelstrukturen, die vielleicht ursprünglich erhoffte Effizienzgewinne wieder zunichte machen:
Hier eine Stadtmanagerin, dort einen touristischen Leiter. [Ein Ergebnis: In der Innenstadt die leise Kult(o)urnacht, laut nächtlich über den Binnensee wabernde Beats einer mehrtägigen open-air-Veranstaltung auf der anderen Seite — zur gleichen Zeit!]
Hier eine fachlich versierte Bauabteilung, dort der Zukauf externer Experten.
Ursprünglich einmal ein Hafenamt und politisch begleitend ein Hafenausschuss. Dort ein Vorgehen in maritimen Fragen, das mit „Guter Seemannschaft“ und kundigem nautischen Verständnis nichts mehr zu tun hat.

Waren Probleme einst zumindest einer verwaltungsrechtlichen Überprüfung im Rahmen verwaltungsüblicher Bescheide und Rechtsbehelfsbelehrungen zugänglich, herrscht heute ein Zustand von „Wild-West“ und Willkür mit entsprechender Verunsicherung bei einigen, die auf einen Hafen schlichtweg angewiesen sind. Trotz besseren Wissens betreibt die Geschäftsführung Verfahren, die mit Strafanzeige und in allen wesentlichen Punkten falscher „Versicherung an Eides Statt“ trotz besseren Wissens um die wahren Hintergründe unterlegt werden. Prozessbetrug? Beim Aufsichtsrat der HVB müssten schon lange alle Alarmglocken schrillen! Dazu kommt in meinen Webseiten mehr, in Verbindung zum Thema „Museumshafen“.

Letzterer entspringt gleichso wie nun das Fischbrötchen-Großvorhaben ebenfalls der unsäglichen Fassung der Begründung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heiligenhafen, federführend erarbeitet von der HVB unter Mitwirkung des Planungsbüros SWUP, die nun wieder für GOSCH mit am Start sind.
Das Wort „Geschmäckle“ ist da nun noch eine Verniedlichung. Koordinierend dahinter die HVB.

Dieser Beitrag soll jetzt zuvorderst den Kommentar zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses von Montag, den 04.12.2017, von gestern spät an diese jetzt besser sichtbare Position in meiner Webseite heben. Die vorstehende angerissene Thematik unterlege ich noch mit aussagekräftigen Quellen. Schließlich wurde mir von Seiten mehrerer Stadtverordneter mehrfach anläßlich meiner Bürgerfragen vorgeworfen, ich könne das alles nicht beweisen (so Frau Stv. Rübenkamp, SPD). Das wären alles nur Vermutungen, Unterstellungen, Behauptungen (so u.a. der Bürgervorsteher Herr Gottfried Grönwald, BfH) …
Nun denn, sie wollen das ja wohl so offen haben.
Der Bürgervorsteher hat es lange in der Hand gehabt, im Rahmen seiner herausragenden organschaftlichen Stellung gemäß der Gemeindeordnung „diesen Ball flach zu halten“ — er hat nichts getan, um im Guten und im Stillen den lauten Knall zu vermeiden. Und ich war im November 2016 sogar extra in seiner Sprechstunde vorstellig geworden, um frühzeitig mit ihm über Konfliktvermeidung zu sprechen. Stattdessen hat der Bürgervorsteher sogar noch als Kopf der Stadtvertretung und Sitzungsleiter verkürzend aus (m)einem Schriftsatz an das Amtsgericht zitiert und darüber einen gegen die Gemeindeordnung/Kommunalverfassung verstoßenden Beschluss der Stadtverordneten herbei geführt, um mir das Stellen von Fragen an die Politik –das Recht dazu hat VERFASSUNGSRANG !– zu verbieten.
Und diejenigen, die im Parlament der Stadt ohnehin zumeist nur schweigend dasitzen und die Hand heben wie es im Vorfeld längst abgesprochen ist, die mich mit schnöder grußloser Nichtbeachtung (so u.a. der Stv. Panitzki, Bündnis90/Grüne) ausgrenzen wollen, sollten sich ernsthaft fragen, ob sie sich nicht besser endlich selbst einmal fragen, was denn eigentlich hier abgeht. Um mich als Person geht es jedenfalls nicht.

Den präsenter darzustellenden Text finden Sie dort: >>>KLICK<<<

One Reply to “Grenze des politisch Zulässigen überschritten”

  1. Heute Donnerstag, d. 07.12.2017, Sitzung der Stadtvertretung im Abschluß der vorhergehenden beratenden Sitzungen der verschiedenen Ausschüsse. Eine mit 29 Punkten umfangreiche Tagesordnung stand zur Beschlussfassung an.
    Die am Montag durch Herrn Erster Stadtrat Karschnick (CDU) transportierte Absicht einer Mehrzahl der Stadtverordneten, das sehr umstrittene und vor allem so überaus kurzfristig getaktete Vorhaben der Ketten-Systemgastronomie an überaus brisanter Stelle unter dem Label „Gosch“ von der Tagesordnung der Stadtvertretung zu nehmen, wurde tatsächlich mit einstimmigem Beschluss der Stadtvertretung so umgesetzt. Zudem hatte diese Absicht die Öffentlichkeit in der Breite erreicht. Nur drei Besucher hatten sich wohl in erster Linie in Erwartung einer Abstimmung zum abgesetzten, heißen Thema in den Sitzungssaal aufgemacht. Die etlichen weiteren Zuhörer waren augenscheinlich an der ganzen Sitzung interessiert. Mehr dazu lesen Sie in den kommenden Tagen in den regional verbreiteten Zeitungen.
    Kommunikation zwischen Politik und Bevölkerung kann also gelingen. Wenn sie transparent weiter geführt wird, ist das ein begrüßenswerter Ansatz.

    Unter Punkt 3 der Tagesordnung, Bürgerfragestunde, stellte ich zwei Fragen:
    Eine zielte darauf, ob es nicht möglich ist, den Mietern in vernachlässigten Wohnblocks der anonymen auswärtigen Großvermieter auf der Ebene der direkten Betroffenheit beizustehen. Diese sind alle drei Jahre mit Mieterhöhungsverlangen konfrontiert, erleben jedoch, dass diese für Heiligenhafen so wichtigen Wohnungsbestände durch die permanent wechselnden Eigentümer nicht im Sinne der geltenden EnEV (EnergieEinsparVerordnung) gepflegt und ertüchtigt werden. Die „zweite Miete“ wird sprichwörtlich zum Fenster oder durch die kalte obere Geschossdecke hinaus geheizt. Der eine oder andere Mieter, dessen stagnierende Rente kaum mehr reicht, ist wohl um Zuschüsse aus den öffentlichen Haushalten verlegen, um die steigenden, umgelegten Verbrauchs-Kosten tragen zu können. So fließt tatsächlich auch Kaufkraft ab. Nutzlos.
    Eine einfache Lösung gibt es nicht. Entsprechend antwortete Herr Bürgermeister Müller und berichtete von den vielfachen Bemühungen, mit den Eigentümern dieser Wohnungsbestände ins Gespräch und zu Verbesserungen zu kommen. Das ist offenbar ein sehr mühsames Unterfangen.
    Ist es wirklich nicht möglich, über die örtlich zuständige Bauaufsicht (Kreis Ostholstein? Landesebene?) mit seit 2005 möglichen Ordnungsgeldern den Druck auf die verantwortlichen „Heuschrecken“ zwecks Beachtung der EnEV zu erhöhen, so dass sich evtl. auf deren Art und Weise keine Rendite mehr aus diesen vernachlässigten Beständen quetschen lässt? Indem die Mieter kollektiv Mietmängel reklamieren und zumindest geplanten Mietpreisanhebungen durch entsprechenden Zurückbehalt entgegnen? Könnte man das unterstützen und koordinieren? Wenn deren Geschäftsmodell so nicht mehr lukrativ sein würde, kämen dann sozial verantwortlich handelnde, gemeinnützige Träger oder Genossenschaften zum Wohle der städtischen Struktur an diese Bestände heran?
    Okay, ein Problem ohne kurzfristige Lösung. Sie betrifft viele und so vieles, und ist immer wieder auch ein Thema quer durch alle Parteien, Gruppen oder Fraktionen. In sofern sollte da auch ein Dringlichkeitsantrag der BfH in diese Richtung gehen, der allerdings seinen Weg in die Tagesordnung nicht gefunden hatte. Gleichwohl sagte die Verwaltung dann unter dem TOP „Verschiedenes“ zu, auch im Rahmen bereits gesammelter Erkenntnisse das Stadtparlament in dieser Sache zu unterstützen.
    (Meine Meinung: Der Miet-Wohnraummangel in Heiligenhafen ist ohnehin nicht die Domäne einer einzelnen Partei oder Gruppierung.)

    Meine zweite Frage zielte auf das in meinen Webseiten bereits wiederholt angerissene Thema „Elefantenbrücke“. Diesmal vor dem Hintergrund, dass die projektverantwortlichen Geschäftsführer des Eigenbetriebes HVB im Zuge der Jahresabschlüsse gegenüber dem Aufsichtsrat Bericht zu erstatten haben, und es um die Frage der „Entlastung“ geht. Letztere wird verbreitet routinemäßig von Aufsichtsgremien erteilt, obgleich ein Geschäftsführer einen selbstverständlichen Anspruch auf pauschale Entlastung rechtlich nicht hat.
    Im konkreten Fall ist der angesetzte Kostenrahmen um 618.000 EUR überschritten worden. Dieser Betrag wurde im Zuge eines Rechnungsabgrenzungsposten 2016/2017 aus dem städtischen Etat an den Eigenbetrieb ausgekehrt, damit die HVB die stehenden Rechnungen bezahlen können. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage ist das durchaus eine erkleckliche Summe.
    Solange es sich halt insgesamt um eine Pflichtaufgabe „der Stadt“, wie auch immer, handelt, kann es ja durchaus zu gänzlich ungeplanten und unvorhersehbaren Mehrausgaben kommen. Das sehen wir allenthalben auch andernorts.
    Was mich umtreibt ist jedoch das „Wie und Warum“. Ich schrieb: „Ein Grund für die Kostenexplosion ist, dass die Baustelle allein dreimal durch höhere Wasserstände überflutet wurde.“ (Das Bauamt war nicht in das Projekt der HVB einbezogen.) „Der Auftragnehmer der HVB war laut Ausschreibung verpflichtet, einen Fangedamm als Überflutungsschutz bis zu einem Pegel von +50 cm über NN (Normal-Wasserstand) einzurichten. Das Verschlussorgan im Binnensee-Damm wird erst bei einem Pegel von knapp +80 cm über NN geschlossen. Es blieb eine technisch offen stehende Pegel-Differenz von fast 30 cm. Das hätte vom Bauherren bei geringer Sorgfalt erkannt und vermieden werden müssen.“
    Meine Frage lautete: Ist sichergestellt, dass es noch zu einer Prüfung der Verantwortlichkeiten kommt, da es angesichts der angespannten Haushaltslage fraglos um einen bedeutsamen Sachverhalt geht?

    Für die Stadtvertretung antwortete der Stadtverordnete Herr Karschnick: Völlig berechtigt stellte er mich in die Kritik, denn schließlich hätte ich mir die Antwort zu den Gründen des Fehlgehens ja schon selbst zusammengesucht. In meiner Frage liegt natürlich eine gewisse Unterstellung, dass mangelhafte Projektleitung des Bauherren HVB ursächlich für die bedeutsamen Mehrausgaben ist. Ja.
    Und auch, dass darüber Geld aus dem „Stadtsäckel“ zweckentfremdet der HVB überantwortet wird. Geld, dass letztlich den Einwohnern selbst dann in anderen zu leistenden Aufgaben nicht zur Verfügung steht. Wenn das eine Unterstellung ist, dann stimmt auch das. Ich gebe das zu.
    Der Vorwurf meinerseits liegt darin, dass die HVB „die Schotten hoch ziehen“ und sich höchstens auf Ratgeber einlassen, die zum eigenen Stall zählen. Im November 2015 etwa gab ich einen Text zu den Stränden vor Heiligenhafen an den HVB Geschäftsführer Herrn Wohnrade, über dessen Empfangssekretariat. Verbunden mit der Bemerkung, da werde in Bezug auf die geplanten Buhnen- und Aufspülmaßnahmen etwas übersehen. Tel.-Nr. anbei.
    Nein, es gab keine Rückmeldung oder Nachfrage. Alle Meinung stand da offenbar schon unverrückbar fest. Kaum war der erste Teil des Textes dann in der Heiligenhafener Post veröffentlicht, rief mich am Erscheinungstag der Buhnenberater der HVB an, im Telefonat zusehends heftig bis zum haltlosen ausrasten. „Ich würde alles kaputt machen„. Bitte? Mit einem fachkundigen Sachtext?

    Ebenso mit der Elefantenbrücke: Es gab nur unzureichende alte Baupläne, wenn überhaupt. So blieb bei der Kostenermittlung ungesehen, wieviel Beton dort tatsächlich in den alten Fundamenten verbaut war. Die zu beseitigen um für die neue Konstruktion den geplanten Unterbau einbringen zu können hat einen erheblichen Mehraufwand nach sich gezogen. Auch hier: Hätten die Geschäftsherren der HVB frühzeitig und offen –etwa per Zeitungsanzeige– danach gefragt, ob noch irgend jemand der hier lebenden Einwohner eine konkrete Erinnerung an die frühere Baustelle dort besitzt, wäre die Chance groß gewesen, da noch jemanden zu finden.

    Darin liegt mein Vorwurf — in der mangelnden Kommunikation mit der Einwohnerschaft. Und wenn es schon der Politik schwerfällt, sich niedrigschwellig dem Bürger zu öffnen, der nicht Heiligenhafener ist, nicht „dazu gehört“: Der ausgegliederte Eigenbetrieb HVB gleicht einer verschworenen BlackBox in eigener Festung, die zudem ihre wirtschaftlichen Vernetzungen nutzt, um abweichende Standpunkte zu sanktionieren.

    Ja, somit war Herr Karschnick mit seiner Antwort auf meine durchaus auch als Provokation verstehbare Frage (selbst wenn ich das eigentlich so gar nicht vorhabe) tatsächlich „voll im Recht“ mit seiner Antwort: „So, Herr Boldt, ich unterstelle jetzt auch mal, und antworte dann, und dann bin ich auch damit durch.“ Ja, und ebenso hat Herr Karschnick Recht mit seiner Aussage, „ob das dann tatsächlich 618.000 EUR waren ist fraglich“. In der Tat ist es eine Spekulation, ob sich noch frühzeitig eine Verbesserung der Vorplanung hätte ergeben können, die teure „Überraschungen“ wie die alten massiven Betonfundamente zumindest kostenseitig beherrschbar gemacht hätten. Alles richtig.
    Aber die Differenz in der Abdeckung der für die Baustelle problematischen Wasserstände zu übersehen ist nicht entschuldbar. Das zeigt: Es ist einfach keine gute Lösung, öffentliche Aufgaben auf einen formal privatisierten, ausgelagerten Betrieb auszulagern, der zumindest schon thematisch/fachlich mit solchen Aufgaben überfordert ist. Und da liegt dann wieder die Verantwortung der Politik.

    Nicht nur die in den Augen der Einwohner „aus der Hüfte geschossene“ Projektvorstellung zur Fischbrötchen-Yachthafenplattform ist für diese unsägliche Auslagerung ein aktuell mahnendes Beispiel. Ebenso der Beschluss zur Einrichtung eines Museumshafen: Nichts lag den Stadtverordneten vor, was man wirklich ein tragfähiges Konzept nennen kann. Bilder komischer Schiffe, von denen völlig unklar ist, ob die jemals irgendwen mit nach See hinaus nehmen könnten und werden, die teilweise eigentlich nur schwimmende, private Gartenlauben mit Blick aufs Wasser noch vor der ersten Reihe sind. Ansonsten Preisbeispiele für Steglampen und Stromspeisepunkte (9 von 13 Seiten der Beschlussvorlage sind „Möblierung und Ausstattung„). Kein Wort zum Thema „Traditions-Schifffahrt“, welches seit vielen Jahren schon ein einziges maritimes Trauerspiel ist. Die HVB sagen dazu: „Wir können Hafen“! Nein, können sie nicht.
    Dafür soll die Stadt mit 400.000 EUR bürgen? Bei 800.000 EUR veranschlagten Projektkosten?

    Bitte, liebe Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter — nehmen Sie die Beschlussvorlage dazu noch einmal in die Hand. So geht das jedenfalls nicht. Und unter diesem Licht sehen meine Fragen und die zuweilen auch nur gegebenen Antworten schon wieder ganz anders aus.

    Der Fairness halber soll hier noch erwähnt werden, dass Herr Stv. Karschnick an mehren Stellen der Sitzung sich erkennbar auch an die Zuhörerschaft wandte und appellierte, bei allem im Blick zu behalten, dass man sich durchaus sehr um den verantwortlichen Umgang mit Geldern sorge.
    Wenn zum Beispiel über vier Jahre nun ein erhebliches Budget in den Haushalt eingestellt werden muss, weil die Stadt Heiligenhafen aus ihrer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht den vorhandenen Baumbestand zu pflegen hat, dann fallen solche Kosten ja nicht aus Leichtfertigkeit an, sondern sind Folge zuweilen auch sehr betagter Entscheidungen, solche Maßnahmen immer wieder zu vertagen. Nun ist es halt unausweichlich, für die allein 3.000 städtischen Bäume mit fast 300 EUR pro Baum Pflege- und Erhaltungsarbeit rechnen zu müssen. Darin sind auch Kosten für die Anlage eines Baum-Katasters sowie die Einmessung jedes einzelnen Baumes enthalten, was schnell übersehen bleibt.
    Ebenso sind veränderte gesetzliche Auflagen als Pflichtaufgabe umzusetzen, die eine grundlegende Überplanung des Feuerwehr-Gebäudes von der Stadt einfordern. Welches Budget soll dafür bereitgestellt werden, wenn noch nicht ganz klar ist, wohin die Reise geht? Ist die Summe eine große, heißt es, die Stadtvorderen verteilen Geld mit leichter Hand. Wird der Haushaltsentwurf gekürzt, fühlt sich die Feuerwehr dann zurückgesetzt? Was also machen in solcherart Dilemma? (Zum gerade geschilderten Problem verständigte man sich darauf, die Eigenkompetenz der berührten Feuerwehr zumindest für die ersten Schritte besser mit einzubinden, um so den städtischen Haushalt nicht gleich mit den großen Beträgen zu überfrachten.)
    Es liegt auf der Hand, dass die Stadtvertretung aus dem Ehrenamt heraus zuweilen wahrlich nicht glücklich sein kann im Spannungsfeld der vielfältigen Erwartungen und Probleme. Schade, wenn man sich dem Bürger gegenüber in der Verteidigung wähnt. Nun ja, mit dem einen oder anderen vorschnellen und verkürzten Urteil ist es leider schnell her. Damit umgehen? Konstruktive Streitkultur …

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